Zwei-plus-Vier-Vertrag

Bereits am 13. Februar 1990 erzielen die DDR, die Bundesrepublik, Frankreich, Großbritannien, die Sowjetunion und die USA eine Einigung über die Aufnahme von Gesprächen, in denen grundsätzliche Fragen über die außenpolitischen Bedingungen einer deutschen Einheit diskutiert werden sollen. Vier Verhandlungsrunden werden angesetzt:

  1. 5. Mai 1990 in Bonn
  2. 22. Juni 1990 in Ost-Berlin
  3. 17. Juli in Paris
  4. 12. September 1990 in Moskau
"Open Skies"-Konferenz in Ottawa 1990. Quelle: Bundesregierung / Schambeck
Die Außenminister der 23 NATO- und Warschauer-Pakt-Staaten kommen am 13. Februar 1990 zur „Open Skies“- Konferenz im kanadischen Ottawa zusammen. Die Außenminister der Bundesrepublik Deutschland und der DDR sowie der vier Siegermächte des Zweiten Weltkriegs vereinbaren am Rande der Konferenz gemeinsame Gespräche über die deutsche Einheit. Quelle: Bundesregierung / Schambeck

Als Minister für Auswärtige Angelegenheiten nimmt Markus Meckel an den ersten drei Verhandlungsrunden teil. Unterschrieben wird der Vertrag dann von Lothar de Maizière, der nach dem Rücktritt von Markus Meckel das Amt des Außenministers zusätzlich übernimmt.

Markus Meckel zu den Zwei-plus-Vier-Verträgen

Heimatfilm GbR, 2009

Auf einem vorbereitenden Treffen auf Ebene der Politischen Direktoren der sechs beteiligten Außenministerien am 14. März 1990, also schon vier Tage vor der Volkskammerwahl, werden die Verhandlungsabläufe erörtert.
Um die Tagesordnungen der Außenministertreffen festzulegen finden regelmäßig Treffen auf Beamtenebene statt. Daran beteiligt sind Vertreter aller Verhandlungspartner. Beim zweiten Treffen am 30. April 1990 in Ost-Berlin setzt sich die DDR-Delegation aus folgenden Personen zusammen:

1. Verhandlungsrunde

Das erste Treffen auf Ministerebene findet am 5. Mai 1990 in Bonn statt. Nach Abschluss der Gespräche erklärt der Außenminister der Bundesrepublik, Hans-Dietrich Genscher, dass sich die Verhandlungspartner auf eine Tagesordnung für den Fortlauf der Verhandlungen geeinigt haben. Diese umfasst im Wesentlichen vier Themenkomplexe:

  1. Grenzfragen
  2. Politisch-militärische Fragen unter Berücksichtigung geeigneter Sicherheitsstrukturen in Europa
  3. Völkerrechtliche Fragen zum Status von Berlin
  4. Fragen der Vier-Mächte-Rechte und-Verantwortungen
1. Runde der "2 + 4-Gespräche" in Bonn 1990. Quelle: Bundesregierung / Schambeck
Pressekonferenz der Außenminister am 5. Mai 1990 in Bonn (v.l.) Eduard Schewardnadse (UdSSR), Roland Dumas (Frankreich), Markus Meckel (DDR), Hans-Dietrich Genscher (Bundesrepublik Deutschland), Douglas Hurd (Großbritannien) und James A. Baker (USA). Quelle: Bundesregierung / Schambeck

Zu Beginn der Verhandlungen legen alle Außenminister in kurzen Einführungen die Positionen ihrer Regierungen zum Vereinigungsprozess und dessen außenpolitische Herausforderungen dar. Vor allem der vom sowjetischen Außenminister Schewardnadse geäußerte Vorschlag, die inneren und äußeren Aspekte der deutschen Einheit zeitlich voneinander zu trennen, sorgt bei den Verhandlungspartnern für Irritationen.

 

2. Verhandlungsrunde

Abbau des Kontrollgebäudes am Grenzübergang "Checkpoint Charlie" am 22. Juni 1990. Quelle: Bundesregierung / Stutterheim
Abbau des Kontrollgebäudes am Grenzübergang „Checkpoint Charlie“ am 22. Juni 1990. Anwesend sind auch die Außenminister der beiden deutschen Staaten und der vier Siegermächte, die sich zur zweiten Zwei-plus-Vier-Gesprächsrunde treffen (v.l.: Markus Meckel, DDR-Außenminister; Ingrid Stahmer, Bürgermeisterin West-Berlin; Robert Corbett, britischer Stadtkommandant; Douglas Hurd, Außenminister von Großbritannien; Raymond E. Haddock, amerikanischer Stadtkommandant; James Baker, Außenminister der USA; Francois Cann, französischer Stadtkommandant; Roland Dumas, Außenminister Frankreichs; Hans-Dietrich Genscher, Bundesminister des Auswärtigen; Eduard Schewardnadse, Außenminister der Sowjetunion und Tino Schwierzina, Oberbürgermeister von Ost-Berlin). Quelle: Bundesregierung / Stutterheim

Die zweite Verhandlungsrunde der Außenminister findet am 22. Juni 1990 in Ost-Berlin statt. Im Rahmen der Gespräche wohnen die Außenminister dem Abbau des Kontrollgebäudes am Grenzübergang „Checkpoint Charlie“ bei. Die Gespräche gestalten sich schwierig. Eduard Schewardnadse präsentiert anstatt eines Entwurfs für einen Friedensvertrag ein sogenanntes „Grundprinzipen-Dokument“ in dem 14 Punkte zur deutschen Einheit festgehalten sind. Diese umfassen die zukünftigen Ostgrenzen des vereinigten Deutschlands, die Truppenstärke der Armee, die Anerkennung besatzungsrechtlicher Maßnahmen vor 1949, die Gültigkeit aller Verträge, den Verbleib in den militärischen Bündnissen für einen Zeitraum von fünf Jahren nach der deutschen Einheit, militärische Aspekte sowie den Abzug alliierter Truppen aus Berlin.

Da der sowjetische Entwurf die zeitnahe und vollständige Erlangung der staatlichen Souveränität des vereinigten Deutschlands gefährdet, lehnen sowohl die USA, als auch die Bundesrepublik, Frankreich und Großbritannien die Vorschläge weitgehend ab. Auch über die Frage nach dem Verbleib des vereinigten Deutschland in der NATO kann keine Einigung erzielt werden. Eine Entscheidung über die zukünftige Bündniszugehörigkeit wird vom Ausgang des NATO-Treffens in London am 6. Juli 1990 abhängig gemacht.

3. Verhandlungsrunde

Im Vorfeld der dritten Verhandlungsrunde tagt erneut ein Kreis aus Vertretern der Außenministerien. Dort werden offene Fragen zusammengetragen, mögliche Lösungsvorschläge vorbereitet sowie ein Zeitplan festgelegt. An den mehrtägigen Verhandlungen ist erstmals auch ein polnischer Vertreter beteiligt, der sich bemüht, vor allem Fragen zur Deutschen Ostgrenze in den Fokus zu rücken.

Quelle: Kopie, StAufarb, Depositum Prof. Dr. Ulrich Albrecht, Nr. 16, 7 S.
Protokoll über das 6. Treffen auf Beamtenebene

Protokoll über das 6. Treffen auf Beamtenebene am 3./4. Juli 1990 in Berlin zur Vorbereitung der dritten Runde der Zwei-plus-Vier-Verhandlungen am 17. Juli 1990 in Paris.

Quelle: Kopie, StAufarb, Depositum Prof. Dr. Ulrich Albrecht, Nr. 7, 20 S.
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NATO-Gipfel in London 1990. Quelle: Bundesregierung / Stutterheim
Die Staats- und Regierungschefs der NATO im Lancaster House am 6. Juli 1990 in London. Quelle: Bundesregierung / Stutterheim

Eine entscheidende Weiche zum erfolgreichen Abschluss des Zwei-plus-Vier-Vertrages wird Anfang Juli 1990 auf der NATO-Tagung in London gestellt. Im Anschluss an die Konferenz geben die Staats- und Regierungschefs die sogenannte „Londoner Erklärung“ ab, in der ein grundlegender Wandel des Bündnisses verkündet wird.

Zukünftig verzichtet die NATO auf die sogenannte „Vorneverteidigung“, verringert die Truppenstärken und vermindert die Anzahl der Nuklearwaffen. Damit will das Bündnis den weltpolitischen Veränderungen Rechnung tragen.

Kurz vor den Verhandlungen in Paris reist Bundeskanzler Kohl vom 14. bis 16. Juli 1990 in die Sowjetunion zu Michail Gorbatschow. Auf dem Treffen, an dem keine Vertreter des MfAA beteiligt sind, verspricht Gorbatschow, dass Deutschland nach Abschluss des Zwei-plus-Vier-Vertrages die volle Souveränität zurückerhalten soll, Mitglied der NATO bleiben kann und alle sowjetischen Truppen abgezogen werden. Damit sind die Bedingungen für eine einvernehmliche Lösung der offenen Fragen auf der dritten Zwei-plus-Vier-Außenministerkonferenz in Paris geschaffen.

Der parlamentarische Staatssekretär im MfAA, Hans-Jürgen Misselwitz, erinnert sich an die Zwei-plus-Vier-Verhandlungen.

Heimatfilm GbR, 2009

Theo Waigel erinnert sich an den Besuch von Helmut Kohl bei Michail Gorbatschow Mitte Juli 1990.

Bundesstiftung Aufarbeitung, 2015

Horst Teltschik erinnert sich an den Besuch von Helmut Kohl im Kaukasus im Juli 1990.

Bundesstiftung Aufarbeitung, 2015

Im Interview beschreibt die ehemalige Bundesministerin für Innerdeutsche Beziehungen, Dorothee Wilms, die völkerrechtlichen Auswirkungen des Zwei-plus-Vier Vertrages in Bezug auf die ehemaligen Ostgebiete und die Reaktion der bundesdeutschen Vertriebenenverbände darauf.

Bundesstiftung Aufarbeitung, 2015

Hans Misselwitz, Parlamentarischer Staatssekretär und stellvertretender Außenminister, erinnert sich an das Kaukasus-Treffen.

© „Von der Revolution zum Regieren", ein Projekt des Institut für angewandte Geschichte e.V., gefördert von der Bundesstiftung Aufarbeitung, 2018-2019

Dieter Kastrup, Leiter der Delegation der Bundesrepublik Deutschland bei den Verhandlungen zum Zwei-plus-Vier-Vertrag, erinnert sich an die damalige Zeit und den Vertrag.

© „Von der Revolution zum Regieren", ein Projekt des Institut für angewandte Geschichte e.V., gefördert von der Bundesstiftung Aufarbeitung, 2018-2019
Gespräche zwischen Gorbatschow und Kohl

Information über die Hauptergebnisse der Gespräche zwischen Gorbatschow und Kohl während dessen Arbeitsbesuches in der der UdSSR vom 14. – 16. Juli 1990.

Quelle: BArch, DC 20/6619
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Im Beisein des polnischen Außenministers Krzysztof Skubiszewski kann auf der Konferenz in Paris endgültig eine Einigung über die deutsch-polnische Grenzfrage erzielt werden. Nach der Wiederherstellung der deutschen Souveränität, so die Festlegung, werden die deutsche und polnische Regierung in einem Vertrag die polnische Westgrenze bestätigen.

Die Teilnehmer des Pariser Treffens gehen davon aus, dass damit alle außenpolitischen Aspekte der deutschen Einheit gelöst sind. Somit steht der Unterzeichnung eines abschließenden völkerrechtlichen Dokumentes von den Vier Siegermächten und den beiden deutschen Staaten nichts mehr im Weg.

Nach nur 130 Tagen im Amt tritt Markus Meckel am 19. August 1990 auf Grund politischer Differenzen als Minister für Auswärtige Angelegenheiten zurück. Die Amtsgeschäfte übernimmt Ministerpräsident Lothar de Maizière.

Rücktrittsansprache Vorlass und Meckel. Quelle: StAufarb, Depositum Markus Meckel, Nr. 624, 3 S.
Vorlage für die Rücktrittsansprache von Markus Meckel

Vorlage für die Rücktrittsansprache von Markus Meckel vor leitenden Angestellten des MfAA am 20. August 1990.

Quelle: StAufarb, Depositum Markus Meckel, Nr. 624, 3 S.
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4. Verhandlungsrunde

Mit der personellen Umgestaltung des Ministeriums und dem weitgehenden Abschluss aller sicherheits- und außenpolitischen Fragen hat das MfAA nur noch einen sehr geringen gestalterischen Spielraum und kaum noch Handlungsmöglichkeiten. Zwar werden die Treffen auf Beamtenebene zur Vorbereitung der letzten Gesprächsrunde am 12. September 1990 in Moskau fortgesetzt, doch eigene Initiativen des MfAA unterbleiben weitestgehend. Bei den letzten Verhandlungen im Vorfeld der Unterzeichnung des Vertrages schließt sich die DDR-Delegation den Positionen des bundesdeutschen Auswärtigen Amtes an.

Am 12. September 1990 ist es soweit: Die Außenminister der Bundesrepublik, der DDR und der Vier Mächte schließen den „Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“. Darin festgehalten sind:

  • der Verzicht der Besatzungsmächte auf ihre mit dem Zweiten Weltkrieg verbundenen Rechte und Verantwortlichkeiten in Berlin und in Deutschland,
  • die Rückgabe der souveränen Rechte an Deutschland über seine inneren und äußeren Angelegenheiten,
  • die Bestätigung des endgültigen Charakters seiner Grenzen,
  • die Verpflichtung, auf Angriffskriege zu verzichten sowie die Bundeswehr auf eine Personalstärke von 370.000 Mann zu verringern.

Der „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ (Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland).

Dem Vertrag wird ein Brief der beiden deutschen Regierungen an die Siegermächte angefügt, in dem die beiden deutschen Außenminister die Gültigkeit der besatzungsrechtlichen Enteignungen zwischen 1945 und 1949 bestätigen.

KSZE-Außenminister-Konferenz in New York am 1./2. Oktober 1990

Nach dem erfolgreichen Abschluss der Zwei-plus-Vier-Verhandlungen und der Unterzeichnung des entsprechenden Vertrages, bedarf es dessen Ratifikation durch die Parlamente der unterzeichnenden Staaten. Aufgrund der Kürze der verbleibenden Zeit ist abzusehen, dass diese Frist nicht von allen beteiligten Staaten bis zum Beitrittstermin am 3. Oktober eingehalten werden kann. Aus diesem Grund bedarf es formal eines weiteren Dokumentes mit dem das sich vereinigende Deutschland seine volle Souveränität vor Inkrafttreten des Zwei-plus-Vier-Vertrages zurück erhält.

Unterzeichner der Erklärung im Jacob K. Javits Convention Center am 1.10.1990 in New York (v.r.n.l.): Douglas Hurd (GB), Hans-Dietrich Genscher (BRD), James Baker (USA), Eduard Schewardnadse (UdSSR), Roland Dumas (Frankreich) und Hans Joachim Meyer (DDR). Quelle: Bundesregierung / Schambeck
Unterzeichner der Erklärung im Jacob K. Javits Convention Center am 1.10.1990 in New York (v.r.n.l.): Douglas Hurd (GB), Hans-Dietrich Genscher (BRD), James Baker (USA), Eduard Schewardnadse (UdSSR), Roland Dumas (Frankreich) und Hans Joachim Meyer (DDR). Quelle: Bundesregierung / Schambeck

Diese „Erklärung zur Aussetzung der Wirksamkeit der Vier-Mächte-Rechte und -Verantwortlichkeiten“ wird  am Rande einer Tagung der KSZE-Außenminister am 1. Oktober 1990 in New York unterschrieben. Mit ihrer Unterschrift suspendieren die vier alliierten Mächte, vertreten durch ihre Außenminister James Baker (USA), Eduard Schewardnadse (UdSSR), Roland Dumas (Frankreich) und Douglas Hurd (Großbritannien) sämtliche Vorbehaltsrechte über Deutschland. Die Bundesrepublik Deutschland wird durch Außenminister Hans-Dietrich Genscher vertreten. Für die DDR unterzeichnet Bildungsminister Hans Joachim Meyer die Erklärung, der in Vertretung für Ministerpräsident Lothar de Maizière nach New York gereist ist. Dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik steht nichts mehr im Wege.

Helmut Domke, Staatssekretär im Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, zur KSZE-Konferenz in New York.

© "Von der Revolution zum Regieren", ein Projekt des Institut für angewandte Geschichte e.V., gefördert von der Bundesstiftung Aufarbeitung, 2018-2019

Der Zwei-plus-Vier-Vertrag tritt erst im März 1991 in Kraft, nachdem alle beteiligten Staaten ihn ratifiziert haben. Dabei macht das vereinte Deutschland den Beginn mit der Ratifizierung am 13. Oktober, gefolgt von den USA am 18. Oktober und Großbritannien am 7. November 1990. Am 14. Januar 1991 erfolgt die Ratifizierung durch Frankreich und schließlich am 12. März 1991 durch die Sowjetunion.

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