Bestandsaufnahme und Evaluation der Projekte

Bei Amtsantritt stehen Minister Ebeling und seine Mitarbeiter vor der Schwierigkeit, dass es keine verlässlichen Übersichten darüber gibt, in welchen Ländern, mit welchen politischen Organisationen bzw. wirtschaftlichen und staatlichen Partnern die DDR entwicklungspolitische Aktivitäten verbindet. Daher besteht eine der Hauptaufgaben des MWZ darin, alle existierenden Projekte zu erfassen und diese Maßnahmen geordnet in das neue Ministerium zu übernehmen. Für die Bestandsaufnahme wird mit dem Ministerratsbeschluss vom 31. Mai 1990 eine rechtliche Grundlage geschaffen, die alle bisher zuständigen Ministerien und staatliche Organisationen verpflichtet, dem MWZ bis Ende Juni laufende Projekte zu melden und die dazugehörigen Unterlagen bereitzustellen. Darüber hinaus werden mit allen relevanten Organisationen Gespräche geführt. Das MWZ führt außerdem eine Mitarbeiterbefragung bei den Entwicklungshelfern im Ausland durch.

Die so gewonnenen Übersichten bilden die Grundlage für eine vollständige Evaluierung der Projekte, die im Sommer 1990 beginnt und in deren Ergebnis darüber entschieden wird, ob und in welcher Form die einzelnen Maßnahmen weitergeführt werden. Zu den Bewertungskriterien zählen unter anderem die Förderung der am wenigsten entwickelten Länder (Least Developed Countries – LDC), die Armutsbekämpfung sowie die Eliminierung rein militärischer oder politisch orientierter Hilfen. In diesem Zusammenhang lässt Minister Ebeling alle militärischen und ideologischen Projekte sowie solche, die vom Ministerium für Staatssicherheit geführt worden waren, bereits bis spätestens Oktober 1990 einstellen.

Als weiteren Schritt der Zusammenführung der Kompetenzen im neuen Ministerium wird Anfang Juli 1990 eine neue Rahmenverordnung zur Entsendung von Experten und Entwicklungshelfern durch den Ministerrat bestätigt. Die neuen Richtlinien bevollmächtigen den Minister, die weitere Entsendung von Experten und Entwicklungshelfern im Rahmen des MWZ-Haushaltes auf der Grundlage finanzieller Zuwendungen eigenverantwortlich zu sichern. Dieser Schritt ist auch notwendig vor dem Hintergrund, dass seit Herbst 1989 viele in Entwicklungsländern tätige Experten aufgrund der politischen und gesellschaftlichen Umbrüche in der DDR auf eigene Faust zurückkehren. Unsicherheit herrscht vor allem bezüglich der Fortzahlung der Löhne und der Weiterführung der von ihnen betreuten Projekte. Die Zahl der Fachkräfte verringert sich im Verlauf des Jahres 1990 von knapp 1.000 auf etwa 200. Durch den Weggang des DDR-Personals sind einige Projekte existentiell gefährdet; andere laufen im 1. Halbjahr 1990 regulär aus. Alle arbeitsrechtlichen und sozialen Fragen, die die Entsendung bzw. Heimkehr des Personals betreffen, werden gemeinsam mit dem Ministerium für Arbeit und Soziales und dem Ministerium für Bildung und Wissenschaft abgestimmt. In diesem Zusammenhang verzichtet das MWZ auf die Verabschiedung eines eigenen Entwicklungshelfergesetzes. Im Zuge der Verhandlungen zum Einigungsvertrag wird stattdessen vereinbart, die Gültigkeit des bundesdeutschen Entwicklungshelfergesetzes auf das Gebiet der DDR auszudehnen.

Hans-Wilhelm Ebeling erinnert sich im Interview an die Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Erfassung vorhandener Entwicklungshilfeprojekte und bundesdeutsche Unterstützung.

Bundesstiftung Aufarbeitung, 2016

Hans-Wilhelm Ebeling berichtet von Projekten, die vom Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit 1990 weitergeführt bzw. eingestellt worden sind.

Heimatfilm GbR, 2009

Konsultationen zwischen MWZ und BMZ

Hans-Wilhelm Ebeling (2.v.l.), Minister für wirtschaftliche Zusammenarbeit der DDR, wird am 15. Mai 1990 zu einem Gespräch mit Jürgen Warnke (2.v.r.), Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit, in Bonn empfangen. Quelle: Bundesregierung / Stutterheim
Hans-Wilhelm Ebeling (2.v.l.), Minister für wirtschaftliche Zusammenarbeit der DDR, wird am 15. Mai 1990 zu einem Gespräch mit Jürgen Warnke (2.v.r.), Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit, BMZ-Staatssekretär Siegfried Lengl (l.) sowie BMZ-Staatssekretär Hans-Peter Repnik (r.) in Bonn empfangen. Quelle: Bundesregierung / Stutterheim

Am 27. Juni kommt es in Ost-Berlin zu einer ersten Konsultation zwischen den Entwicklungsministerien beider deutscher Staaten. Das MWZ ist durch Minister Hans-Wilhelm Ebeling und Staatssekretär Wolf-Dieter Graewe vertreten. Die Delegationsleitung auf bundesdeutscher Seite obliegt Staatssekretär Hans-Peter Repnik. Die Konsultationen stehen unter der Fragestellung der Fortführung, Modifizierung oder Beendigung der Aktivitäten in der DDR-Entwicklungszusammenarbeit. Einig sind sich die Verhandlungspartner darüber, dass Projekte, die politischen und ideologischen Charakter haben, eingestellt werden. Sinnvolle Maßnahmen hingegen sollen weitergeführt werden, womit insbesondere solche Projekte gemeint sind, die sich in die bestehende entwicklungspolitische Konzeption der Bundesrepublik einfügen. Zur Vorbereitung der Evaluierung werden mehrere interministerielle Arbeitsgruppen gebildet:

  • Länderarbeitsgruppen (für Angola, Äthiopien, Kambodscha, Kuba, Laos, Mongolei , Mosambik, Namibia, Nicaragua und Vietnam)
  • Facharbeitsgruppen zu den Bereichen Präferenzpreise, Verschuldungsproblematik sowie Aus- und Fortbildung

Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen werden während der zweiten Konsultation im Juli 1990 vorgestellt und diskutiert. Vorab wird bereits eine gemeinsame Zusammenarbeit für ausgewählte Projekte in Nicaragua und Vietnam vereinbart. Für weitere Projekte in Namibia, Pakistan und Mauretanien wird eine Kooperation in Aussicht gestellt.

Auf dem Gebiet der finanziellen Zusammenarbeit strebt das MWZ eine Lösung der Schuldenfrage an. Zahlreiche Länder haben von der DDR Regierungskredite erhalten, können ihren Zahlungsverpflichtungen aber teilweise schon seit Jahren nicht mehr nachkommen. Daher zieht Minister Ebeling einen Schuldenerlass für die am wenigsten entwickelten Länder in Betracht.

Die zweiten Konsultationen finden am 26. und 27. Juli in Konstanz statt. Dabei werden folgende Zwischenergebnisse der Länder- und Facharbeitsgruppen präsentiert: Für die weitere Unterstützung von Projekten in Nicaragua, wie sie bereits in der ersten Konsultation beschlossen wurde, wird eine Prüfmission vorbereitet. Bei den afrikanischen Staaten gibt es unterschiedliche Einschätzungen. In Mosambik, einem bisherigen Schwerpunktland der DDR-Entwicklungshilfe, sollen laufende Projekte der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zu Ende gebracht und nur Projekte mit hoher entwicklungspolitischer Relevanz in modifizierter Form weitergeführt werden. Für Namibia, wo sich die bisherige Zusammenarbeit auf die Unterstützung der SWAPO richtete, werden vorerst keine Entscheidungen getroffen. Perspektivisch wären Hilfen im Bereich der Aus- und Fortbildung denkbar. Zurückhaltung im Rahmen der staatlichen Entwicklungshilfe wird für die Länder Angola und Äthiopien empfohlen wegen der dortigen Bürgerkriege. Bezüglich Vietnam, Laos und der Mongolei besteht seitens der Bundesrepublik eine grundsätzliche Bereitschaft zur entwicklungspolitischen Zusammenarbeit, wobei über Art und Umfang der Maßnahmen zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden soll. Für Kambodscha, zu dem die Bundesrepublik keine diplomatischen Beziehungen unterhält, sollen ausgewählte Projekte über Nichtregierungsorganisationen ermöglicht werden. Die weitere staatliche Entwicklungszusammenarbeit mit Kuba wird seitens der Bundesregierung aus politischen Gründen kategorisch abgelehnt. Das humanitäre Engagement von Kirchen und Nichtregierungsorganisationen ist davon jedoch nicht betroffen, entsprechende Projekte sollen unterstützt werden.

Bei der Frage der bisher von Seiten der DDR gewährten Präferenzpreise setzt sich ebenfalls die bundesdeutsche Position durch, die eine ersatzlose Abschaffung vorsieht. Da die Präferenzpreisabkommen an die Fünfjahrespläne der DDR gekoppelt sind, kann das MWZ diese Verträge ohne besondere Vertragskündigung, quasi planmäßig, zum 31. Dezember 1990 auslaufen lassen. Es werden keine neuen Handelsabkommen zu Vorzugspreisen abgeschlossen.

Darüber hinaus werden Schwierigkeiten und Perspektiven der Weiterführung der Ausbildung an Hoch- und Fachschulen bzw. der Fortbildungsprogramme diskutiert, die in der Entwicklungspolitik der DDR eine große Rolle spielen. Dabei geht es vorrangig um Fragen der Zuständigkeiten, der Finanzierung und der Organisation.

Ferner wird die Bildung neuer Arbeitsgruppen zu den Bereichen Gesundheitswesen und Reintegration vereinbart. Eine weitere Arbeitsgruppe soll eine Bestandsaufnahme der bestehenden Grundsätze, Verträge, Verfahren und Abkommen zwischen der DDR und Entwicklungsländern durchführen und ihre Anpassung bzw. Überleitung für die Zeit nach der Vereinigung vorbereiten.

Hinsichtlich der Problematik des Schuldenerlasses für die am wenigsten entwickelten Länder wird vereinbart, eine interministerielle Arbeitsgruppe zu gründen, um sämtliche Forderungen der DDR aus Verträgen mit Entwicklungsländern systematisch zu erfassen. Ein Schuldenerlass käme jedoch nur infrage, wenn beide Finanzministerien zustimmen. Trotz bestehender Bedenken bringt Minister Ebeling Anfang August 1990 eine Vorlage über den Schuldenerlass in den Ministerrat ein. Finanzminister Romberg legt – in Abstimmung mit dem bundesdeutschen Finanzminister – dagegen sein Veto ein, da er „keine Notwendigkeit und Möglichkeit“ zum Schuldenerlass sieht. Stattdessen schlägt er vor, diese Entscheidung der Regierung des vereinten Deutschlands zu überlassen. Da sich Entwicklungsminister Ebeling mit seiner Forderung nicht durchsetzen kann, verzichtet er auf seine Teilnahme an der Second United Nations Conference on the Least Developed Countries (LDC-Konferenz) in Paris Anfang September 1990. Seine Teilnahme hatte er an die Möglichkeit der Bekanntgabe eines Schuldenerlasses der DDR für entwicklungspolitisch ausgerichtete Kredite an die am wenigsten entwickelten Länder geknüpft.

Im Interview erinnert sich Hans-Wilhelm Ebeling an seine Bemühungen im Sommer 1990, einen Schuldenerlass für die am wenigsten entwickelten Länder zu erwirken.

Bundesstiftung Aufarbeitung, 2016

Die „Brigaden der Freundschaft“ der FDJ

Eine Sonderstellung innerhalb der Projektarbeit nehmen die sogenannten Brigaden der Freundschaft der FDJ ein. Zwischen 1964 und 1988 sind 60 Freundschaftsbrigaden in 26 Ländern tätig, darunter in Angola, Simbabwe, VR Jemen, Laos und Tansania. Schwerpunktmäßig sind die FDJ-Brigadisten mit dem Aufbau von Berufsausbildungs- und Produktionsstätten in diesen Ländern betraut, hauptsächlich im technisch-handwerklichen Bereich. In der Umbruchszeit 1989/90 stellt die FDJ aus finanziellen Gründen oder wegen Sicherheitsbedenken einen Teil ihrer Brigade-Projekte selbst ein. Für die Weiterführung von sieben Projekten setzen sich die Vertreter des Entwicklungspolitischen Runden Tisches erfolgreich ein, indem sie die Festschreibung der Fortführung in der Koalitionsvereinbarung erwirken können. Bei diesen Projekten handelt es sich vorrangig um Berufsbildungsprojekte in den Ländern Nicaragua, Tansania, Simbabwe, VR Jemen und Angola sowie ein Krankenhaus-Projekt in Nicaragua.

Gründungsurkunde des Solidaritätsdienst international e.V. vom 14. August 1990. Quelle: SODI
Gründungsurkunde des Solidaritätsdienst international e.V. vom 14. August 1990. Quelle: SODI

Am 20. März 1990 überträgt der Vorstand der FDJ dem Solidaritätskomitee der DDR die Verantwortung für jene sieben Projekte und überweist auch die dafür vorgesehenen Haushaltsmittel. Das Solidaritätskomitee steht in dieser Zeit selbst am Beginn eines Transformationsprozesses, in dessen Verlauf es sich in einen gemeinnützigen Verein unter der Bezeichnung Solidaritätsdienst international e.V. (SODI) wandelt. Der SODI übernimmt auch das Vermögen des Solidaritätskomitees, das hauptsächlich aus Spendengeldern von DDR-Bürgerinnen und Bürgern besteht.
Mithilfe des MWZ wird innerhalb des SODI im August 1990 ein eigener Entwicklungshelferdienst (EHD) geschaffen. Der EHD ist befristet bis zum 31. Dezember 1990 für die Weiterführung der Projekte verantwortlich, die danach in den bundesdeutschen Entwicklungsdienst (DED) integriert werden sollen. Daher begleitet und unterstützt der DED die Aktivitäten des EHD von Anfang an. Finanziell sichergestellt wird die Arbeit des Entwicklungshelferdienstes durch Mittel aus dem MWZ und des SODI. Ab dem 1. Januar 1991 übernimmt der DED die Verantwortung für sechs Projekte und einen Teil der Entwicklungshelfer, die neue Verträge nach dem Entwicklungshelfergesetz erhalten. Das Krankenhaus in Nicaragua wird von der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) weitergeführt.

Beispiel: Entwicklungshilfe in Nicaragua

Die ersten Evaluierungsreisen finden in den Monaten Juni bis September 1990 statt. Zu diesem Zweck fliegen Delegationen, bestehend aus Vertretern beider Ministerien und bundesdeutscher Entwicklungshilfeorganisationen, in die entsprechenden Länder, um sich vor Ort über die laufenden Projekte zu informieren. Eine dieser Reisen führt die Prüfungskommission Anfang September nach Nicaragua, wo sich die DDR besonders stark engagiert. Zu den größten Projekten gehören dabei das Hospital „Carlos Marx“ in Managua, das Berufsbildungszentrum Jinotepe und ein Projekt zum Aufbau von Wohnhäusern in El Rama.

Das Hospital „Carlos Marx“ in Nicaraguas Hauptstadt Managua zählt zu den wichtigsten entwicklungspolitischen Projekten der DDR und wird bis März 1990 von der FDJ getragen. Im Jahr 1985 hatte die DDR ein komplettes Feldlazarett nach Nicaragua verschifft und mit dem Aufbau begonnen. Nach und nach sind die Zelte durch Fertigbauten mit insgesamt 230 Betten ersetzt worden, in denen bis zu 1.000 Patienten monatlich stationär behandelt werden können. Es gibt Abteilungen für Allgemeinmedizin, Gynäkologie und Geburtshilfe, Kinderheilkunde, Chirurgie, Innere Medizin und eine Augenambulanz. Über die Jahre entwickelt sich das Hospital, das in einem Armenviertel Managuas liegt, zu einem zentralen Versorgungszentrum für etwa 300.000 Menschen. Mehrere Dutzend DDR-Fachkräfte sind im Hospital tätig, darunter Ärzte, medizinisch-technisches Personal, Apotheker und Pharmazeuten sowie Ingenieure und Dolmetscher. Das Hospital ist sowohl personell als auch finanziell von der DDR abhängig. Die Versorgung des Krankenhauses mit medizinischen Erzeugnissen (Arzneimittel, Verbrauchsmaterial, Medizintechnik) erfolgt zu über 85%, bei Erzeugnissen für den technischen Betrieb (Küche, Wäscherei, Fuhrpark) zu 100% durch die DDR. Die nicaraguanische Seite trägt die Kosten für Löhne und Gehälter und sichert die Unterbringung der DDR-Brigadisten.

Durch die politischen und gesellschaftlichen Umbrüche in der DDR geraten die Lieferungen Ende 1989 ins Stocken und ein Teil des DDR-Fachpersonals reist verunsichert zurück in die Heimat. Da das nicaraguanische Personal nur unzureichend in die Abläufe eingebunden ist, sinkt der Leistungsstandard. Außerdem ist das Gesundheitsministerium Nicaraguas nicht in der Lage, den normalen Krankenhausbetrieb aufrechtzuerhalten und die Versorgung mit Medikamenten und Lebensmitteln zu gewährleisten. Dadurch ist die medizinische Versorgung der Bevölkerung ernsthaft gefährdet. Außerdem droht der gute Ruf der DDR-Hilfe Schaden zu nehmen. Nachdem am Entwicklungspolitischen Runden Tisch die Weiterführung des Projektes vereinbart und in der Koalitionsvereinbarung festgeschrieben werden kann, übernimmt im März 1990 zunächst das Solidaritätskomitee die Trägerschaft des Projektes. Im Anschluss an die Prüfmission, die Anfang September die Projekte in Nicaragua besichtigt, empfiehlt der Ergebnisbericht die Fortsetzung der Unterstützung, um die Funktionsfähigkeit des Krankenhauses aufrechtzuerhalten. Perspektivisch soll das deutsche Fachpersonal schrittweise reduziert und die Aufgaben durch nicaraguanisches Personal übernommen werden. Die Verantwortung für das Projekt und das involvierte Fachpersonal trägt ab dem 1. Januar 1991 die GTZ. Sie bereitet in den folgenden Jahren die geordnete Übergabe an den nicaraguanischen Partner vor und unterstützt die Integration des Hospitals in das nationale Gesundheitssystem Nicaraguas. Erst 1997 laufen die deutschen Hilfeleistungen aus.

Quelle: BArch, DL 3/113
Evaluation der Entwicklungshilfeprojekte in Nicaragua

Bericht der Prüfungsmission über die Dienstreise nach Nicaragua vom 8. bis 19. September 1990 inklusive Anlagen.

Quelle: BArch, DL 3/113
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Ergebnisse der Evaluation

Nicht nur für die Projekte in Nicaragua wird durch die Prüfkommission eine Empfehlung zur Weiterführung ausgesprochen. Insgesamt werden 106 Projekte evaluiert und mit der Wiedervereinigung vorläufig ins BMZ übernommen. Die Begutachtung und Bewertung aller Projekte dauert bis Juni 1991. Im Ergebnis werden 72 der 106 Projekte, also gut zwei Drittel, weitergeführt. Davon fallen 64 in die Zuständigkeit des BMZ, 4 Projekte übernimmt das Auswärtige Amt und weitere 4 Projekte werden durch Nichtregierungsorganisationen fortgesetzt. 34 Projekte werden aus unterschiedlichen Gründen eingestellt. Durch die Übernahme der DDR-Projekte erweitert sich die Entwicklungszusammenarbeit der vereinten Bundesrepublik sowohl mit Blick auf die Länder (hinzu kommen Mongolei, Mosambik, Äthiopien, Vietnam) als auch sektoral (v.a. in den Bereichen Bildung und Gesundheit). Im Haushalt des BMZ stehen für 1991 zur Weiterführung der ehemaligen DDR-Projekte 38 Mio DM für die finanzielle Zusammenarbeit sowie 78 Mio DM für die technische Zusammenarbeit zur Verfügung.

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