Von der Reformierung der DDR-Wirtschaft sind fast alle DDR-Bürgerinnen und Bürger direkt betroffen. Die Unsicherheiten über die persönliche und berufliche Zukunft führen zu zahlreichen Streiks und Demonstrationen. Im Zuge der Regierungsumbildung wird das Ministerium für Arbeit und Löhne aufgelöst und ein neues Ministerium für Arbeit und Soziales (MfAS) gegründet. Dem Ministerium obliegt es, eine Politik zu entwickeln, die eine sozialverträgliche Umsetzung der deutschen Einheit gewährleisten soll. Die zentralen Aufgabenfelder des Ministeriums sind:
- Entwicklung und Umsetzung eines Arbeitsförderungsgesetzes (AFG)
- Grundsatzregelungen und Koordinierung der Aktivitäten auf dem Gebiet der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM)
- Förderung der beruflichen Ausbildung, Berufsberatung, Fortbildung und Umschulung
- Arbeitslosenversicherung und Arbeitslosenhilfe
- Arbeitsrecht und Tarifautonomie
- Rechtliche Regelungen der Renten- und Unfallversicherung sowie zur Sozialgerichtsbarkeit
- Grundsatzfragen zur Rehabilitation und des Schwerbehindertenrechts
- Rechtsfragen zum Arbeitsschutz und zur Arbeitsmedizin
Zur Ministerin für Arbeit und Soziales wird Regine Hildebrandt ernannt. Nach dem Bruch der Regierungskoalition im August 1990 tritt sie gemeinsam mit ihren SPD-Kollegen aus dem Kabinett zurück. Zum geschäftsführenden Minister wird der Minister für das Gesundheitswesen, Jürgen Kleditzsch, ernannt. Er leitet das Ressort bis zum 2. Oktober 1990 kommissarisch. Zum Parlamentarischen Staatssekretär wird der SPD-Politiker Alwin Ziel ernannt, der für organisatorische Fragen, den Haushalt sowie den Personalbereich des Ministeriums verantwortlich ist. Staatssekretär Horst Kinitz leitet die Abteilungen Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsrecht und Tarifautonomie. Zudem übernimmt er die Leitung der Zentralen Arbeitsverwaltung (ZentrAV). Der zweite Staatssekretär, Fritz-Klaus Kochan, ist zuständig für die Bereiche Sozialversicherung sowie Rehabilitation und Arbeitsschutz. In der ersten Dienstberatung am 14. Mai 1990 werden die Arbeitsabläufe im MfAS festgelegt. Die wöchentliche Beratung der Ministerin mit den Staatssekretären findet montags um 18:30 Uhr statt. Dort werden die Ergebnisse der Ministerratssitzungen, die die Vorhaben des MfAS betreffen ausgewertet und solche Vorlagen behandelt, die bis zur nächsten Sitzung abgestimmt werden müssen.