Neben vorbereitenden Schritten entwickelt der Ministerrat ein Paket an Maßnahmen, mit denen die Unternehmen in der DDR auch nach der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion unterstützt werden sollen. Damit sollen sowohl die Leistungsfähigkeit bereits bestehender Unternehmen gewährleistet als auch Neugründungen von kleinen und mittelständischen Unternehmen initiiert werden. Da die einzelnen Programme teilweise bis in das Jahr 1993 reichen, müssen die Schritte jeweils mit der Bundesregierung abgestimmt werden. Insgesamt umfassen die Maßnahmen zur Strukturanpassung folgende Bereiche:
Generelle Infrastrukturmaßnahmen
- Bereitstellung von 15 Milliarden DM bis Ende 1993 aus dem Staatshaushalt für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur.
Investitionsförderung
- Ausschüttung einer Investitionszulage aus dem Staatshaushalt für die gewerbliche Wirtschaft in Höhe von 5,5 Milliarden DM bis 1993. Die Förderung kann jedoch nur für Ausgaben in Produktionsmittel wie Maschinen verwendet werden.
- Ausweitung des Kreditprogramms der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) um 6 Milliarden DM. Damit soll der Ausbau der Infrastruktur und die Umweltsanierung gefördert werden.
- Bereitstellung zinsgünstiger Kredite für die Gründung von neuen Unternehmen.
Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur
- An neun regionalen Schwerpunkten wie Pirna, Greifswald oder Suhl, die von den wirtschaftlichen Umbrüchen in besonderer Weise betroffen sind, soll die Infrastruktur bevorzugt ausgebaut werden.
- Die Maßnahmen umfassen beispielsweise die Erschließung von Industriegelände, Anbindungen an bestehende Verkehrsnetze, Schaffung von Gewerberaum oder die Einrichtung von Aus- und Fortbildungseinrichtungen.
Aufrechterhaltung und Förderung des Handels mit Ländern des RGW
- Finanzielle Unterstützung zur Einhaltung von bereits abgeschlossenen Exportverpflichtungen.
- Umgestaltung des Zahlungs- und Verrechnungssystems sowie die Umstellung der Salden von transferablen Rubel auf andere konvertierbare Währungen.
- Anpassung der langfristigen Handelsplanungen im Bereich des RGW.
Maßnahmen zur Vergabe öffentlicher Aufträge
- Befristete Begünstigung von in der DDR ansässigen Unternehmen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen.
Maßnahmen zur Absatzförderung einheimischer Produkte
- Gewährung von steuerlichen Vorteilen für den Bezug von Produkten aus der DDR in der Bundesrepublik
- Erhebung von zeitlich befristeten Preiszuschlägen für bestimmte importierte Waren
Zusätzlich werden entsprechend der Rentabilitätsprognose der Betriebe individuelle Sanierungsprogramme bzw. Pläne zur Einleitung und Durchführung des Konkursverfahrens entwickelt.