Bundesstiftung Aufarbeitung, Fotobestand Uwe Gerig, Bild 3943
30.09.1989

BOTSCHAFTSFLÜCHTLINGE DÜRFEN AUSREISEN

In den westdeutschen Botschaften in Prag, Warschau und Budapest haben tausende DDR-Bürgerinnen und Bürger Zuflucht gesucht. Am Rande einer UN-Vollversammlung verhandelt der bundesdeutsche Außenminister Hans-Dietrich Genscher mit den Außenministern der UdSSR, DDR, ČSSR und Polens über die Ausreiseerlaubnis für die Flüchtlinge in Prag und Warschau. Die DDR-Führung gibt ihre Zustimmung unter der Bedingung, dass die Ausreise der Botschaftsflüchtlinge mit Sonderzügen über das Territorium der DDR erfolgt. Am Abend verkündet Genscher unter dem Jubel der Flüchtlinge die Nachricht vom Balkon der Prager Botschaft.