Die DDR-Volkskammer beschließt ein Rehabilitierungsgesetz für die Opfer des SED-Regimes. Damit ist die Grundlage für die Rehabilitierung und Entschädigung jener Menschen geschaffen, die in der DDR Opfer politisch motivierter Strafverfolgung geworden sind.
Gbl. DDR 1990, Teil I, Nr. 60, S. 1459