Noch vor dem Abschluss des Zwei-plus-Vier-Vertrages und der damit verbundenen Wiedererlangung der staatlichen Souveränität beschließt die Volkskammer „den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 GG mit Wirkung vom 3.10.1990“.
Bundesregierung/Reinicke