01.12.1990

HAFTBEFEHL GEGEN HONECKER

Der vom Amtsgericht Tiergarten (Berlin) am Vortag ausgestellte Haftbefehl gegen Erich Honecker wegen des Verdachts, den Schießbefehl an der innerdeutschen Grenze 1961 verfügt und 1974 bekräftigt zu haben, kann nicht vollstreckt werden: Der frühere DDR-Staats- und Parteichef und seine Frau leben exterritorial auf dem Gelände des sowjetischen Militärhospitals in Beelitz.