14.11.1990

DEUTSCH-POLNISCHER GRENZVERTRAG

Der polnische Außenminister Skubiszewski und sein deutscher Amtskollege Genscher unterzeichnen in Warschau den deutsch-polnischen Grenzvertrag. Bereits im Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12. September 1990 waren die Grenzen des wiedervereinigten Deutschlands als endgültig festgeschrieben und ein bilaterales Grenzabkommen angekündigt worden. Zudem gaben Bundestag und DDR-Volkskammer gleichlautende Vorabzusicherungen zur endgültigen Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze.