03.04.1989

AUFHEBUNG DES „SCHIESSBEFEHLS“

Der Chef des Hauptstabes der Nationalen Volksarmee und Sekretär des Nationalen Verteidigungsrates, Generaloberst Fritz Streletz, teilt führenden Militärs mündlich die informelle Aufhebung des „Schießbefehls“ durch Honecker mit. Laut Streletz habe Honecker befohlen: „Es darf nicht auf fliehende Menschen geschossen werden, wenn es keinen Schießbefehl gibt. […] Es gilt zu beachten: Lieber einen Menschen abhauen lassen, als in der jetzigen politischen Situation die Schusswaffe anzuwenden.“