Stadtsanierung, Modellstadtprogramm und Raumordnung

Kurz nach Gründung der DDR beschließt die Staatsführung Ende Juli 1950 16 Grundsätze des Städtebaus, die bis 1990 das offizielle Leitbild der Architekturpolitik der DDR bestimmen. Neben Richtlinien zur Verkehrsführung, Bebauungsstrategie und Wohnraumstruktur legen die Grundsätze vor allem die staatliche Planungshoheit im städtischen Bereich fest. Nach der Beseitigung der größten Kriegsschäden widmet sich die Führung der DDR ab den 1970er Jahren der großflächigen Umgestaltung der Städte und Gemeinden. Um den niedrigen Wohnstandard anzuheben, und die herrschende Wohnungsknappheit zu lindern, beschließt die SED 1972 zusätzlich die Einrichtung eines Wohnungsbauprogramms. Durch die Fokussierung auf den Neubau von Wohnungen und den akuten Baustoffmangel verfällt die Altbausubstanz in den Innenstädten der DDR zusehends. Die Forderung nach der Behebung des schlechten baulichen Zustandes der Städte gehört deshalb zu den zentralen Themen der Bürgerproteste im Herbst 1989.

„Von der zentralistischen Bauwirtschaft zur demokratischen Baukultur“

Nach dem Wechsel an der Spitze des Ministeriums für Bauwesen und Wohnungspolitik im November 1989 vereinbaren der neue Minister Gerhard Baumgärtel und Gerda Hasselfeldt, Bundesministerin für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, die Einrichtung eines so genannten „Modellstadtprogramms“.
Zur Entwicklung eines modellhaften Verfahrens zur systematischen Stadterneuerung werden zunächst in den vier Pilotstädten Meißen, Brandenburg, Stralsund und Weimar umfangreiche Sanierungsprogramme geplant. Die Betreuung und Umsetzung wird von westdeutschen Sanierungsträgern übernommen. Ziel der Maßnahmen ist zudem, Forschungs- und Lösungsansätze zu erarbeiten, die dann in anderen Städten und Gemeinden der DDR angewandt werden können.

Bereits im Februar 1990 wird Halberstadt als fünfte Stadt in das Programm aufgenommen, um eine gleichmäßige Verteilung auf alle künftigen Bundesländer zu gewährleisten. Zur finanziellen Absicherung des Programms beschließen DDR und Bundesregierung Anfang Februar 1990 die Zweitverwendung des Reisemittelzahlungsfonds, in dem sich zu diesem Zeitpunkt über 1,5 Milliarden Mark der DDR befinden. Doch nicht nur das Modellstadtprogramm, sondern auch umfangreiche Maßnahmen im Bereich Dorf- und Stadtsanierungen sollen aus dem Fonds bezahlt werden. Nach einem ersten Antragsverfahren im März 1990 werden 604 Städte und Gemeinden in die sogenannte „Offene Städteliste“ aufgenommen. Bis zum 1. Juli 1990 erhöht sich die Anzahl der anspruchsberechtigten Gemeinden nochmals, so dass 700 Städte- und Gemeinden Projektmittel erhalten.

Blick auf das umgestaltete alte Hafenviertel in der nördlichen Altstadt von Rostock, 14. Februar 1989.

Blick auf das umgestaltete alte Hafenviertel in der nördlichen Altstadt von Rostock, 14. Februar 1989.

Bundesarchiv, Bild 183-1989-0214-030, Fotograf: Jürgen Sindermann
Große Teile der Altbausubstanz des Dresdner Stadtteils Neustadt, wie hier in der Böhmischen Straße, sind 1989 vollkommen verfallen.

Große Teile der Altbausubstanz des Dresdner Stadtteils Neustadt, wie hier in der Böhmischen Straße, sind 1989 vollkommen verfallen.

Bundesarchiv, Bild 183-1989-1207-006, Fotograf: Ulrich Häßler
Blick von der Frauenkirche auf die Innenstadt von Meißen, 27. Mai 1992.

Blick von der Frauenkirche auf die Innenstadt von Meißen, 27. Mai 1992.

Bundesregierung / Reineke

Brandenburg (Havel) im Februar 1990.

Dagmar Lipper, CC BY-NC-ND, www.wir-waren-so-frei.de
Böttcherstraße mit Blick auf St. Jakobi, dreischiffige Backsteinbasilika aus dem 14. und 15. Jahrhundert in Stralsund, Juni 1990.

Böttcherstraße mit Blick auf St. Jakobi, dreischiffige Backsteinbasilika aus dem 14. und 15. Jahrhundert in Stralsund, Juni 1990.

Bundesregierung / Lehnartz
Blick in die Schloßgasse in Weimar im Juni 1990.

Blick in die Schloßgasse in Weimar im Juni 1990.

Bundesregierung / Lehnartz
Innenstadt von Halberstadt mit Blick auf den Dom, Juni 1990.

Innenstadt von Halberstadt mit Blick auf den Dom, Juni 1990.

Bundesregierung / Lehnartz
Baufälliges Haus im Ost-Berliner Scheunenviertel, April 1990.

Baufälliges Haus im Ost-Berliner Scheunenviertel, April 1990.

Bundesarchiv, Bild 183-1990-0425-422, Fotograf: Thomas Lehmann
Blick auf das umgestaltete alte Hafenviertel in der nördlichen Altstadt von Rostock, 14. Februar 1989.

Blick auf das umgestaltete alte Hafenviertel in der nördlichen Altstadt von Rostock, 14. Februar 1989.

Bundesarchiv, Bild 183-1989-0214-030, Fotograf: Jürgen Sindermann
Große Teile der Altbausubstanz des Dresdner Stadtteils Neustadt, wie hier in der Böhmischen Straße, sind 1989 vollkommen verfallen.

Große Teile der Altbausubstanz des Dresdner Stadtteils Neustadt, wie hier in der Böhmischen Straße, sind 1989 vollkommen verfallen.

Bundesarchiv, Bild 183-1989-1207-006, Fotograf: Ulrich Häßler
Blick von der Frauenkirche auf die Innenstadt von Meißen, 27. Mai 1992.

Blick von der Frauenkirche auf die Innenstadt von Meißen, 27. Mai 1992.

Bundesregierung / Reineke

Brandenburg (Havel) im Februar 1990.

Dagmar Lipper, CC BY-NC-ND, www.wir-waren-so-frei.de
Böttcherstraße mit Blick auf St. Jakobi, dreischiffige Backsteinbasilika aus dem 14. und 15. Jahrhundert in Stralsund, Juni 1990.

Böttcherstraße mit Blick auf St. Jakobi, dreischiffige Backsteinbasilika aus dem 14. und 15. Jahrhundert in Stralsund, Juni 1990.

Bundesregierung / Lehnartz
Blick in die Schloßgasse in Weimar im Juni 1990.

Blick in die Schloßgasse in Weimar im Juni 1990.

Bundesregierung / Lehnartz
Innenstadt von Halberstadt mit Blick auf den Dom, Juni 1990.

Innenstadt von Halberstadt mit Blick auf den Dom, Juni 1990.

Bundesregierung / Lehnartz
Baufälliges Haus im Ost-Berliner Scheunenviertel, April 1990.

Baufälliges Haus im Ost-Berliner Scheunenviertel, April 1990.

Bundesarchiv, Bild 183-1990-0425-422, Fotograf: Thomas Lehmann
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Die DDR-Fernsehsendung „Aktuelle Kamera“ berichtet am 24. Mai 1990 über den Besuch von Gerda Hasselfeldt, Bundesministerin für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, in Meißen.

Stiftung Deutsches Rundfunkarchiv

Im Gespräch erläutert Michael Bräuer die Bemühungen zur Einrichtung des Modellstadtprogramms.

Quelle: Bundesstiftung Aufarbeitung, 2015

Michael Bräuer äußert sich zur Finanzierung und Abrechnung des Modellstadtprogramms.

Bundesstiftung Aufarbeitung, 2015

Im Interview erklärt Michael Bräuer wie das Modellstadtprogramm im 2. Halbjahr 1990 fortgesetzt werden konnte.

Bundesstiftung Aufarbeitung, 2015

Nach dem Antritt der Regierung de Maizière Anfang April 1990 wird das Vorhaben von Staatssekretär Michael Bräuer betreut, der bereits während der Regierung Modrow für das Modellstadtprogramm verantwortlich. Bis zum Ende des Auszahlungszeitraums werden von den 700 Städten und Gemeinden 768. Mio. Mark der DDR abgefordert. Die fünf Modellstädte erhalten davon etwa 130 Mio. Mark der DDR.

Übersicht über die finanzierten Maßnahmen des Modellstadtprogramms

Art der MaßnahmeAnteil an den Gesamtmitteln (in Prozent)
Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen an Geländen sowie Lückenschließungen47
Infrastrukturelle Maßnahmen, Stadtökologie und Freiflächengestaltung19
Objektbezogene Materialbevorratung15
Materiell-technische Ausrüstung von Bautrieben und Architekturbüros15
Städtebauliche Planung und vorbereitende Untersuchung4

Da das Förderprogramm mit dem Beginn der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion vorerst ausläuft, entwickelt Staatssekretär Michael Bräuer eine Konzeption zur Fortführung der Städtebauförderung, die sowohl das zweite Halbjahr 1990, als auch eine Fortsetzung im Jahr 1991 einschließt.
Insgesamt bildet das Stadtsanierungsprogramm in der DDR nur den Auftakt für umfangreiche städtebauliche Maßnahmen im wiedervereinigten Deutschland. Mit der Auflage des Programms zum städtebaulichen Denkmalschutz, das von 1991 bis 2008 nur in den Gebieten der ehemaligen DDR angewendet wird, können große Teile der historischen Bausubstanz gerettet werden. Insgesamt werden im Förderzeitraum in 178 Städten 4,6 Mrd. Euro zur Sicherung, Instandsetzung, Modernisierung und Wiederherstellung von Gebäuden und  öffentlichem Raum ausgezahlt. Seit 2009 wurde das Programm zudem auf die westdeutschen Gemeinden und Städte ausgeweitet.

Information über die Ergebnisse des Sofortprogramms der Stadtsanierung in der DDR bis zum 30. Juni 1990 und die „Konzeption für die Durchführung des Städtebauförderung in der DDR im 2. Halbjahr 1990“.

Quelle: Privatarchiv Michael Bräuer
Download (pdf)

Das Raumordnungsgesetz (ROG)

Bis 1990 existiert in der DDR keine einheitliche Regelung, die mit dem Raumordnungsgesetz der Bundesrepublik vergleichbar ist. In der Bundesrepublik ist die räumliche Planung in ein dreistufiges System gegliedert, das die Bundes- und Landesraumordnung sowie die Regionalplanung umfasst. Den gesetzlichen Rahmen für alle Planungen bildet das sogenannte Raumordnungsgesetz (ROG).

In der DDR hingegen regelt die Abteilung Territorialplanung der Staatlichen Plankommission, die dem Ministerrat direkt unterstellt ist, ökonomische und industrielle Aspekte der Raumordnung in der DDR. Währenddessen fallen räumliche Planungen in Gebieten, Städten und Dörfern in den Verantwortungsbereich des Ministeriums für Bauwesen und Wohnungswirtschaft.
Mit dem Abschluss der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion steht das Ministerium für Bauwesen, Städtebau und Wohnungswirtschaft vor der Notwendigkeit, ein Gesetz zur Inkraftsetzung der bundesdeutschen Raumordnung zu erlassen. Damit sollen neue Planungen und Investitionen gesteuert und unkontrollierte Entwicklungen verhindert werden. Dabei sind vier Grundsätze der Raumordnung zu beachten:

  1. Schutz, Pflege und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen
  2. Ermöglichung der freien Entfaltung der Persönlichkeit in der Gemeinschaft
  3. Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen der Menschen in allen Freiräumen
  4. Gestaltungsmöglichkeiten der Raumnutzung

Auf der 17. Sitzung der Volkskammer am 22. Juni 1990 begründet Axel Viehweger die Inkraftsetzung des Raumordnungsgesetzes der Bundesrepublik.

Deutscher Bundestag

Michael Bräuer äußert sich zur Einführung des Raumordnungsgesetzes in der DDR.

Bundesstiftung Aufarbeitung, 2015.

Vor allem die Planungen zur Verbindung der Verkehrs- und Energienetze erfordern eine grenzübergreifende Raumplanung und die Anpassung der Gesetzgebung an die Regelungen der Bundesrepublik. Zudem sollen mit dem Inkrafttreten des ROG alle Maßnahmen der Raumplanung in Abstimmung und Koordination mit der Bundesrepublik erfolgen. Des Weiteren klärt das Gesetz die Zuständigkeiten der neuen Länder, die für die Umsetzung der Vorgaben aus dem Raumordnungsgesetz zuständig sind. Dabei sind die Länder verpflichtet, Landesplanungen zu entwickeln, die lokale Akteure und spezifische regionale Gegebenheiten mit einbeziehen.

Die Aufgrund der Umstände obsolete gewordene Raumplanung in der Bundesrepublik, die 1990 nicht auf eine Vereinigung beider Staaten ausgerichtet ist, existieren keine gesamtdeutschen Planungsansätze. In der DDR hingegen läuft der Neuaufbau von Institutionen zur Raumplanung erst langsam an, so dass es teilweise zu erheblichen Fehlentwicklungen kommt. Die Abwesenheit übergeordneter Planungsverwaltungen- und Konzeptionen können die Entwicklungsgrundsätze entsprechend des Raumordnungsgesetzes nicht effektiv durchsetzen. So werden beispielsweise zahlreiche neue Supermärkte an den Stadträndern errichtet, die Kunden aus den Stadtzentren abziehen. Weitere Probleme verursacht die zunächst unkontrollierte Einrichtung von Gewerbe- und Wohnraumflächen an städtebaulich ungünstigen Orten. Erst mit der Etablierung einheitlicher Kontroll- und Planungsinstanzen Mitte der neunziger Jahre kann diese Entwicklung langsam umgekehrt werden.

Geplantes Gewerbegebiet in Hornsdorf bei Wismar, August 1992

Geplantes Gewerbegebiet in Hornsdorf bei Wismar, August 1992.

Bundesregierung / Reinecke

Einfamilienhäuser in einem Neubaugebiet in Stralsund, Juli 1994.

Bundesregierung / Stutterheim
Neubaugebiet in Leipzig-Paunsdorf, 1994.

Neubaugebiet in Leipzig-Paunsdorf, 1994.

Bundesregierung / Schambeck
Geplantes Gewerbegebiet in Hornsdorf bei Wismar, August 1992

Geplantes Gewerbegebiet in Hornsdorf bei Wismar, August 1992.

Bundesregierung / Reinecke

Einfamilienhäuser in einem Neubaugebiet in Stralsund, Juli 1994.

Bundesregierung / Stutterheim
Neubaugebiet in Leipzig-Paunsdorf, 1994.

Neubaugebiet in Leipzig-Paunsdorf, 1994.

Bundesregierung / Schambeck
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