Änderungen im Strafvollzug

Im Herbst 1989 unterstehen dem Innenministerium der DDR 76 Strafvollzugseinrichtungen (StVE) bzw. Untersuchungshaftanstalten, in denen rund 31.000 Menschen inhaftiert sind. Unter ihnen befinden sich auch zahlreiche Häftlinge, die wegen politischer Delikte verurteilt sind. Im Sommer 1989 sind es vor allem Ausreisewillige, die wegen versuchter Republikflucht in die Haftanstalten kommen.

Die Haftbedingungen sind in allen Gefängnissen der DDR ausgesprochen schlecht, die meisten Anstalten befinden sich in einem desolaten baulichen Zustand. Die allgemeine wirtschaftliche Krise schlägt sich in einer schlechten Versorgung der Insassen nieder. Zudem sind die Gefängnisse chronisch überbelegt. Innerhalb der Gefängnismauern setzen die Leitungen der Vollzugsanstalten auf militärische Disziplin, zum Teil sind die Insassen Schikanen und Gewalt durch das Personal ausgesetzt. Für die Strafgefangenen besteht eine Arbeitspflicht. Die DDR-Regierung nutzt sie deshalb als billige Arbeitskräfte für staatliche Unternehmen ebenso wie für westdeutsche Firmen.

Obermeister der Volkspolizei als Angehöriger des Strafvollzugs mit Fernglas auf dem Wachturm der Strafvollzugseinrichtung Rummelsburg im März 1990. Quelle: Bundesarchiv, DO 1 Bild-F001790-35, Fotograf: Henry Herrmann
Obermeister der Volkspolizei als Angehöriger des Strafvollzugs mit Fernglas auf dem Wachturm der Strafvollzugseinrichtung Rummelsburg im März 1990. Quelle: Bundesarchiv, DO 1 Bild-F001790-35, Fotograf: Henry Herrmann

In der Öffentlichkeit ist über die katastrophalen Zustände in den DDR-Gefängnissen kaum etwas bekannt. Dies ändert sich, als die SED-Führung auf die ersten Demonstrationen Anfang Oktober 1989 mit Massenverhaftungen reagiert. Hunderte DDR-Bürger werden in den Gefängnissen festgehalten, müssen aber auf öffentlichen Druck hin wieder entlassen werden. Tausende Menschen erhalten dadurch Einblick in das sonst streng abgeschottete Strafvollzugswesen.

Die neuen Häftlingsgruppen verschärfen nicht nur das Problem der Überbelegung, sondern tragen auch Informationen über den gesellschaftlichen Umbruch in die Haftanstalten hinein. So erfahren sie beispielsweise, dass die SED-Führung am 30. September 1989 den Botschaftsflüchtlingen eine straffreie Ausreise in die Bundesrepublik genehmigt hatte. Daraufhin beginnen die wegen Republikflucht verurteilten Insassen offen aufzubegehren. Dem Widerstand der politischen Gefangenen schließen sich auch andere Insassen an. Sie fordern ihre Freilassung und eine Verbesserung der Haftbedingungen. Es kommt zu ersten Arbeitsniederlegungen und Hungerstreiks in vielen Gefängnissen der DDR.

Auf Proteste folgen Hafterleichterungen und Amnestien

Um die Situation in den Haftanstalten zu entschärfen, verkündet die SED-Führung am 27. Oktober 1989 eine erste Amnestie. Sie bezieht sich auf alle Straftaten, die im Zusammenhang mit „Republikflucht“ stehen. Etwas mehr als 3.000 Häftlinge werden daraufhin entlassen, das entspricht gut einem Zehntel aller Inhaftierten im Oktober 1989. Die verbliebenen Gefangenen fordern ihrerseits Hafterleichterungen sowie die Freilassung aller anderen politischen Häftlinge. Die vom Innenministerium nur zögerlich zugestandene Lockerung des Haftregimes reicht den Insassen nicht aus. Seit dem 30. November 1989 beginnt in nahezu allen Gefängnissen ein Arbeits- und Hungerstreik. Die Gefangenen fordern nunmehr nicht nur Reformen, sondern eine allgemeine Amnestie. Eine gewaltsame Niederschlagung der Erhebungen ist nicht mehr möglich. Gefangenenvertreter aus den Gefängnissen Bautzen und Brandenburg verhandeln mit dem Innen- und Justizministerium in Ost-Berlin. Die Staatsführung sieht keine andere Möglichkeit, als am 6. Dezember 1989 einen umfassenden Gnadenakt zu verkünden. Die Amnestie markiert zugleich das Ende der politischen Verfolgung in der DDR: alle politischen Gefangenen werden entlassen. Symbolträchtig steht dafür die Öffnung der MfS-Sonderhaftanstalt Bautzen II am 9. Dezember 1989, die fortan unter alleiniger Kontrolle des Innenministeriums steht.

Bis Februar 1990 werden 15.586 politische Strafgefangene und 1.296 Häftlinge mit weniger schweren Delikten entlassen. Das sind etwa zwei Drittel aller Häftlinge der DDR.

Peter-Michael Diestel im Interview über die Veränderungen im Strafvollzug der DDR

Heimatfilm GbR, 2009

Stabilisierung des Vollzugs

Trotz des Amnestiebeschlusses kehrt in den Haftanstalten keine Ruhe ein. Die verbliebenen Insassen drängen auf eine Überprüfung ihrer Urteile und eine schnelle Freilassung. Das autoritäre Haftregime lässt sich nicht mehr herstellen: in vielen Gefängnissen sind während der Aufstände Gefangenenräte entstanden, die oftmals von Bürgerkomitees unterstützt werden. Die Bediensteten sind deshalb stark verunsichert und solidarisieren sich mitunter mit den Forderungen der Gefangenen. Im Frühjahr 1990 kommt es immer wieder zu Streiks in Haftanstalten, vor allem in Brandenburg, Bautzen und Bützow. Diese Entwicklung hat aber auch Schattenseiten: die Zahl der Ausbrüche und Ausbruchsversuche steigt rapide an. Als die Regierung de Maizière im April 1990 ihre Arbeit aufnimmt, ist ein vorrangiges Ziel des neuen Innenministers Peter-Michael Diestel, die Situation in den Haftanstalten wieder zu stabilisieren. Den Bediensteten wird demonstrativ der Rücken gestärkt, und es wird versucht, den Einfluss der Häftlingsräte und Bürgerkomitees einzuschränken. Gleichzeitig werden viele alte Anstaltsleiter abgelöst, aber oftmals nur durch ihre Stellvertreter ersetzt. Umfassende personelle Konsequenzen haben die Bediensteten nicht zu fürchten: ihre Weiterbeschäftigung wird vom Innenministerium in Aussicht gestellt. Damit sind Voraussetzungen geschaffen, den Gefängnisbetrieb wieder in ruhigere Bahnen zu lenken. Auch gegenüber den Insassen wird Entgegenkommen signalisiert; weitreichende Hafterleichterungen werden durchgesetzt.

Rechtsanpassung

Mit der Unterzeichnung des Vertrags über die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion am 18. Mai 1990 verpflichtet sich die DDR zu einer umfassenden Strafrechtsreform. Im Kern geht es dabei um die Abschaffung des politischen Strafrechts. Außerdem werden neue Vorschriften für den Strafvollzug erlassen. Mit Verabschiedung des 6. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 29. Juni 1990 erfüllt die DDR-Regierung diese Forderung.

Änderungen im Alltag des Strafvollzugs bringt eine Neufassung der „Ersten Durchführungsbestimmung“, die am 3. Juli 1990 in Kraft tritt. Folgende Neuerungen werden gesetzlich verankert:

  • Wegfall des auf rigide Ordnung und Disziplin ausgerichteten Haftregimes
  • Keine parteipolitische Beeinflussung der Insassen und Angestellten
  • Mehr Entscheidungsbefugnisse für die Leitung der Haftanstalten
  • Mitwirkungsmöglichkeiten der Gefangenen im Haftalltag
  • Beschwerdemöglichkeit gegen die Anstaltsleitung

Trotz dieser Zugeständnisse können viele praktische Verbesserungen im Haftalltag nur teilweise umgesetzt werden. Vor allem fehlen die notwendigen finanziellen Mittel, beispielsweise für die Instandsetzung der Gefängnisse. Angesichts der bevorstehenden deutschen Einheit werden grundlegende Strafvollzugsreformen nicht mehr in Angriff genommen. Seit Sommer 1990 ist sicher, dass nicht nur das bundesdeutsche Strafvollzugsrecht übernommen wird, sondern auch die Haftanstalten vom Innenministerium an die künftigen Justizministerien der Länder übergeben werden.

Bei den Verhandlungen zum Einigungsvertrag wird die Übernahme der bundesdeutschen Rechtsordnung und ihrer Bestimmungen zum Strafvollzug und Strafrecht vereinbart – bis auf zwei Ausnahmen. Die bundesdeutschen Strafrechtsparagraphen über den Schwangerschaftsabbruch und über Homosexualität werden nicht übernommen, sondern Übergangsregelungen geschaffen. Die in der DDR deutlich liberaleren rechtlichen Bestimmungen behalten vorerst ihre Gültigkeit. Nach der deutschen Einheit finden beide DDR-Rechtsnormen Eingang in die Rechtsordnung der Bundesrepublik. Die zweite Ausnahme betrifft eine Regelung im Strafvollzugsgesetz. Hier wird ausgehandelt, dass mit der deutschen Einheit die Rentenabsicherung und Arbeitsvergütung der Strafgefangenen verbessert werden.

Eine weitere Amnestie

Obwohl mit dem 6. Strafrechtsänderungsgesetz die entsprechende rechtliche Grundlage geschaffen wird, warten viele Häftlinge vergeblich auf eine Aufhebung ihrer Strafen. Im Innen- und Justizministerium werden die Forderungen der Gefangenen zurückhaltend aufgenommen und die Überprüfungen verschleppt. Grundsätzlich stellen sich die Minister auf die Position, dass alle nach den Gnadenerlassen noch einsitzenden Gefangenen zu Recht verurteilt worden sind. Dabei bleibt allerdings unberücksichtigt, dass viele von ihnen aus ideologischen Gründen oftmals zu überzogenen Haftstrafen verurteilt wurden. Die Gefangenen fürchten, dass sich ihre Situation auch nach der Wiedervereinigung nicht bessern wird. Deshalb kommt es im September 1990 landesweit erneut zu Häftlingsaufständen. Mit spektakulären Dachbesetzungen machen die Häftlinge auf ihre Probleme aufmerksam. Nur zwei Wochen vor der Wiedervereinigung erarbeitet eine Arbeitsgruppe der Volkskammer eine Gesetzesvorlage, die einen weiteren Gnadenakt vorsieht. Das „Gesetz zum teilweisen Straferlass“ wird auf der letzten regulären Arbeitssitzung der Volkskammer am 28. September 1990 beschlossen. Seine wichtigsten Eckpunkte sind:

  • Generelle Ermäßigung aller Freiheitsstrafen um ein Drittel der Zeit, die vor dem 1. Juli 1990 verhängt wurden (außer bei besonders schweren Delikten wie Mord)
  • Recht auf Prüfung aller Urteile, die vor dem 1. Juli 1990 ausgesprochen wurden, durch einen unabhängigen Ausschuss

Peter-Michael Diestel äußert sich zu den Häftlingsrevolten und der bevorstehenden Abstimmung über das "Gesetz zum teilweisen Straferlass".

Berlin-Brandenburg, 24. September 1990.

Leipzig, Häftlingsrevolte, Minister Diestel. Bundesarchiv, Bild 183-1990-0709-016, Fotograf: Wolfgang Kluge

Innenminister Peter-Michael Diestel (r.) begibt sich am 9. Juli 1990 auf das Dach der Untersuchungshaftanstalt Leipzig, um Gespräche mit den 49 revoltierenden Häftlingen zu führen, die sich nach dem Einsatz von Tränengas durch die Polizei dorthin zurückgezogen hatten. Die Insassen fordern eine Amnestie, verbesserte Haftbedingungen und die Überprüfung jedes einzelnen Falls.

Bundesarchiv, Bild 183-1990-0709-016, Fotograf: Wolfgang Kluge
Berlin-Rummelsburg, Häftlingsprotest. Quelle: Bundesarchiv, Bild 183-1990-0921-012, Fotograf: Peer Grimm

Seit dem Abend des 20. September 1990 halten 25 Häftlinge das Dach eines Gebäudes in der Berliner Strafvollzugseinrichtung Rummelsburg besetzt. Sie erklären sich mit den vier revoltierenden Häftlingen in Brandenburg solidarisch und fordern eine Generalamnestie.

Bundesarchiv, Bild 183-1990-0921-012, Fotograf: Peer Grimm
Magdeburg, Protest in Haftanstalt, Transparent. Bild 183-1990-0923-016, Fotograf: Thomas Uhlemann

Auch in Magdeburg haben sich Strafgefangene mit den landesweiten Forderungen nach einer Generalamnestie solidarisiert. Seit dem Nachmittag des 22. September 1990 befinden sich bis zu vier Gefangene auf dem Dach der Verwahranstalt. Sie werden mit warmen Decken für die Nacht sowie mit Speisen und Getränken versorgt.

Bild 183-1990-0923-016, Fotograf: Thomas Uhlemann
Dresden, Amnestie-Forderung in Haftanstalt. Quelle: Bundesarchiv, Bild 183-1990-0928-029, Fotograf: Matthias Hiekel

In der Untersuchungshaftanstalt in Dresden verfolgen die Insassen am 28. September 1990
die Radioübertragung der 37. Volkskammersitzung, bei der das Gesetz über den teilweisen Straferlass beschlossen wird.

Bild 183-1990-0928-029, Fotograf: Matthias Hiekel
Leipzig, Häftlingsrevolte, Minister Diestel. Bundesarchiv, Bild 183-1990-0709-016, Fotograf: Wolfgang Kluge

Innenminister Peter-Michael Diestel (r.) begibt sich am 9. Juli 1990 auf das Dach der Untersuchungshaftanstalt Leipzig, um Gespräche mit den 49 revoltierenden Häftlingen zu führen, die sich nach dem Einsatz von Tränengas durch die Polizei dorthin zurückgezogen hatten. Die Insassen fordern eine Amnestie, verbesserte Haftbedingungen und die Überprüfung jedes einzelnen Falls.

Bundesarchiv, Bild 183-1990-0709-016, Fotograf: Wolfgang Kluge
Berlin-Rummelsburg, Häftlingsprotest. Quelle: Bundesarchiv, Bild 183-1990-0921-012, Fotograf: Peer Grimm

Seit dem Abend des 20. September 1990 halten 25 Häftlinge das Dach eines Gebäudes in der Berliner Strafvollzugseinrichtung Rummelsburg besetzt. Sie erklären sich mit den vier revoltierenden Häftlingen in Brandenburg solidarisch und fordern eine Generalamnestie.

Bundesarchiv, Bild 183-1990-0921-012, Fotograf: Peer Grimm
Magdeburg, Protest in Haftanstalt, Transparent. Bild 183-1990-0923-016, Fotograf: Thomas Uhlemann

Auch in Magdeburg haben sich Strafgefangene mit den landesweiten Forderungen nach einer Generalamnestie solidarisiert. Seit dem Nachmittag des 22. September 1990 befinden sich bis zu vier Gefangene auf dem Dach der Verwahranstalt. Sie werden mit warmen Decken für die Nacht sowie mit Speisen und Getränken versorgt.

Bild 183-1990-0923-016, Fotograf: Thomas Uhlemann
Dresden, Amnestie-Forderung in Haftanstalt. Quelle: Bundesarchiv, Bild 183-1990-0928-029, Fotograf: Matthias Hiekel

In der Untersuchungshaftanstalt in Dresden verfolgen die Insassen am 28. September 1990
die Radioübertragung der 37. Volkskammersitzung, bei der das Gesetz über den teilweisen Straferlass beschlossen wird.

Bild 183-1990-0928-029, Fotograf: Matthias Hiekel
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