Die Neuordnung der kommunalen Selbstverwaltung

Am 6. Mai 1990 finden in der DDR die ersten freien Kommunalwahlen statt. Nach den Volkskammerwahlen können die DDR-Bürgerinnen und -Bürger nun auch über die Bürgermeister, Stadt- und Gemeinderäte abstimmen. Wahlsieger wird die CDU mit 40,45 % der Stimmen, gefolgt von der SPD mit einem Stimmenanteil von 21,27 %. Den dritten Platz belegt die PDS mit 14,59 % der abgegebenen Stimmen. Im Gegensatz zur Volkskammerwahl am 18. März 1990 nehmen dieses Mal jedoch nur noch 73 % der Wahlberechtigten teil, was einem Abfall der Wahlbeteiligung von etwa 20 % entspricht.

Manfred Preiß beschreibt welchen Herausforderungen sich das Ministerium beim Aufbau neuer kommunaler Verwaltungsstrukturen stellen musste.

Bundesstiftung Aufarbeitung, 2015

Die DDR-Fernsehsendung „Controvers“ führt am 23. April 1990 eine Umfrage zu den Kommunalwahlen in Oderin (Brandenburg) durch.

Stiftung Deutsches Rundfunkarchiv

Nach den Kommunalwahlen sind die Bezirkstage die einzigen nicht demokratisch legitimierten Regierungsorgane auf Ebene der Kreise, Städte und Gemeinden. Aus diesem Grund beschließt die Volkskammer am 17. Mai 1990 das Ende der Legislaturperiode der Bezirkstage zum 31. Mai 1990. Gleichzeitig setzt die Volkskammer sogenannte Regierungsbevollmächtigte ein. Diese sollen die Regierbarkeit der Bezirke sichern und die ersten Schritte zur Umsetzung einer umfassenden kommunalen Verwaltungsreform einleiten. Die Amtsperiode der Regierungsbevollmächtigten soll bis zu den ersten Landtagswahlen dauern. Faktisch endet die Amtsperiode jedoch schon mit dem Inkrafttreten des Einigungsvertrages am 3. Oktober 1990. Die Zeit bis zu den ersten Landtageswahlen am 14. Oktober wird von den sogenannten Landessprechern überbrückt, die aus dem Kreis der Regierungsbevollmächtigten bestimmt werden.

Kommunalwahl, 5. Juni 1990. Quelle: Bundesarchiv, Bild 183-1990-0506-301, Fotograf: Matthias Hiekel

Der Oberbürgermeister von Dresden, Wolfgang Berghofer, am 6. Mai 1990 beim Wahlgang.

Bundesarchiv, Bild 183-1990-0506-301, Fotograf: Matthias Hiekel
Berlin, Kommunalwahl, Stimmauszählung. Quelle: Bundesarchiv, Bild 183-1990-0506-018, Fotograf: Hanns-Peter Lochmann

Stimmauszählung bei der Kommunalwahl am 6. Mai 1990. Hier beginnen Mitglieder des Wahlvorstandes im Wahllokal 670 im Ost-Berliner Stadtbezirk Prenzlauer Berg mit der Stimmauszählung.

Bundesarchiv, Bild 183-1990-0506-018, Fotograf: Hanns-Peter Lochmann
Stimmenabgabe bei den Kommunalwahlen. Quelle: Bundesarchiv, Bild 183-1990-0506-006, Fotograf: Wolfgang Kluge

Thiam Cire aus dem Senegal gibt am 6. Mai 1990 seine Stimme im Leipziger Wahllokal 476 ab.

Bundesarchiv, Bild 183-1990-0506-006, Fotograf: Wolfgang Kluge
Kommunalwahl, 5. Juni 1990. Quelle: Bundesarchiv, Bild 183-1990-0506-301, Fotograf: Matthias Hiekel

Der Oberbürgermeister von Dresden, Wolfgang Berghofer, am 6. Mai 1990 beim Wahlgang.

Bundesarchiv, Bild 183-1990-0506-301, Fotograf: Matthias Hiekel
Berlin, Kommunalwahl, Stimmauszählung. Quelle: Bundesarchiv, Bild 183-1990-0506-018, Fotograf: Hanns-Peter Lochmann

Stimmauszählung bei der Kommunalwahl am 6. Mai 1990. Hier beginnen Mitglieder des Wahlvorstandes im Wahllokal 670 im Ost-Berliner Stadtbezirk Prenzlauer Berg mit der Stimmauszählung.

Bundesarchiv, Bild 183-1990-0506-018, Fotograf: Hanns-Peter Lochmann
Stimmenabgabe bei den Kommunalwahlen. Quelle: Bundesarchiv, Bild 183-1990-0506-006, Fotograf: Wolfgang Kluge

Thiam Cire aus dem Senegal gibt am 6. Mai 1990 seine Stimme im Leipziger Wahllokal 476 ab.

Bundesarchiv, Bild 183-1990-0506-006, Fotograf: Wolfgang Kluge
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Das Vorschlagsrecht für die Regierungsbevollmächtigten erhalten die Bezirksgeschäftsstellenleiter der Parteien, die bei den Volkskammerwahlen in den entsprechenden Bezirken die meisten Stimmen erhalten haben. Nach einem zügigen Abstimmungsprozess werden folgende Personen zu Regierungsbevollmächtigten ernannt:

Regierungsbevollmächtigte der Bezirke

BezirkName / Partei
RostockHans-Joachim Kalendrusch / CDU
NeubrandenburgMartin Brick / CDU
SchwerinGeorg Diederich / CDU
PotsdamJochen Wolf / SPD
Frankfurt (Oder)Britta Stark, geb. Schellin / SPD
MagdeburgWolfgang Braun / CDU
CottbusKarl-Heinz Kretschmer / CDU
HalleKlaus Keitel / CDU
LeipzigRudolf Krause / CDU
ErfurtJosef Duchač (CDU)
DresdenSiegfried Ballschuh / CDU
Karl-Marx-Stadt (Chemnitz)Albrecht Buttolo / CDU
GeraPeter Lindlau / CDU
SuhlWerner Ulbricht / CDU

In einer Verfügung legt der Ministerpräsident die Stellung, Aufgaben und Befugnisse der Regierungsbevollmächtigten fest.

Stellung:

  • Organisation, Koordinierung und Beaufsichtigung der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der Volkskammer, der Beschlüsse des Ministerrates und der Weisungen des Ministerpräsidenten auf dem Territorium des Bezirkes
  • Die Regierungsbevollmächtigten sind gegenüber dem Ministerpräsidenten verantwortlich und rechenschaftspflichtig
  • Das MfRKA unterstützt die Regierungsbevollmächtigten

Aufgaben:

  • Durchsetzung von Rechtsstaatlichkeit und Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung in den Bezirken
  • Verwirklichung der Verwaltungsreform insbesondere hinsichtlich der kommunalen Selbstverwaltung, Vorbereitung der Länderbildung und Landtagswahlen
  • Unterstützung der Wirtschaftsreformen auf lokaler Ebene
  • Unterrichtung und Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger bei grundlegenden den Bezirk betreffenden Entscheidungen
  • Monatliche Abstimmung mit den Abgeordneten der Volkskammer des jeweiligen Bezirkes zur Erörterung aktueller Herausforderungen

Befugnisse:

  • Festlegung der Richtlinien, nach denen die bezirkliche Verwaltungsbehörde geführt wird
  • Vertretung der Bezirksverwaltung gegenüber der Regierung und anderen Bezirksverwaltungen
  • Weisungsrecht gegenüber Landräten und Bürgermeistern
  • Erlassen von Verwaltungsvorschriften
  • Einspruchsrecht gegen Verwaltungsentscheidungen von Ministerien, die Angelegenheiten des Bezirkes betreffen. Die Überprüfung des Einspruchs erfolgt mit dem zuständigen Ministerium und dem MfRKA

Die neu ernannten Regierungsbevollmächtigten verschicken kurz nach ihrem Amtsantritt Anschreiben an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirke. Dieses Schreiben enthält auch eine Erklärung über eine Tätigkeit bei MfS/AfNS.

Um schnell qualifizierte Führungskräfte für die mittlere Verwaltungsebene der Kommunen auszubilden, veranstaltet das MfRKA in Kooperation mit dem Amt des Ministerpräsidenten im Laufe des Jahres 1990 mehrere Fortbildungen für Führungskräfte, Landräte und Bürgermeister. Insgesamt beansprucht die Neuordnung der kommunalen Selbstverwaltung noch mehrere Jahre. Mit der Bildung der Länder am 3. Oktober 1990 und den kommunalen Verfassungsreformen sind die wichtigsten Grundlagen für die Einführung des Föderalismus und des Parlamentarismus in den „neuen“ Ländern jedoch geschaffen.

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Hinweis

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