Der Einigungsvertrag

Um die Verhandlungsstrategie für den Einigungsvertrag vorzubereiten, erarbeitet der zuständige Parlamentarische Staatssekretär im Amt des Ministerpräsidenten, Günther Krause, einen Fragenkatalog, der Ende Juni 1990 allen Ministerien zugesandt wird. Sechs verschiedene Themenkomplexe sollen die ressortspezifischen Verhandlungspositionen klären. Diese umfassen:

  1. Auswirkungen der Geltung des Grundgesetzes der Bundesrepublik, des Bundesrechts und der Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft (EG) auf den Geschäftsbereich
  2. Planungen zur Übertragung der ministeriellen Kompetenzen auf die Bundesministerien oder die Verantwortlichkeit der Bundesländer
  3. Schaffung bzw. Auflösung von Verwaltungsstrukturen
  4. Notwendigkeit der Schaffung neuer Fördermaßnahmen zur Strukturanpassung der neu gebildeten Länder
  5. Konsequenzen aus den internationalen Verpflichtungen des Ressorts; Gestaltung der Rechtsnachfolge
  6. Verfahren mit den sonstigen Vereinbarungen und Verträgen, die mit privaten Unternehmen und der Bundesrepublik abgeschlossen wurden

Gemeinsam mit der Beantwortung des Fragenkataloges können die einzelnen Ressorts zudem Vorschläge für die Entsendung von Verhandlungsdelegierten einreichen. Die interne Planung und Vorbereitung der Verhandlungsstrategie erfordert umfangreiche Koordinierungsmaßnahmen, die im Arbeitsstab Deutsche Einheit zusammengefasst werden. Leiter und Koordinator des Arbeitsstabes ist Wolfram Lässig.

Beitrag der DDR-Fernsehsendung "Aktuelle Kamera" vom 6. Juli 1990 zum Beginn der Verhandlungen über den Einigungsvertrag.

Stiftung Deutsches Rundfunkarchiv

Günther Krause berichtet wie die Verhandlungen über den Einigungsvertrag strukturiert wurden.

Bundesstiftung Aufarbeitung, 2015

Klaus Reichenbach beschreibt im Interview die Rolle von Günther Krause bei den Verhandlungen zum Einigungsvertrag, das Ringen um Kompromisse sowie die Abstimmung bzw. Information zum aktuellen Verhandlungsstand in Ministerrat und Volkskammer.

Bundesstiftung Aufarbeitung, 2015

Reinhard Nissel, Staatssekretär im Ministerium der Justiz, zum Einigungsvertrag.

© "Von der Revolution zum Regieren", ein Projekt des Institut für angewandte Geschichte e.V., gefördert von der Bundesstiftung Aufarbeitung, 2018-2019

Bei einem ersten Treffen am 1. Juni 1990 im Bundesinnenministerium in Bonn verständigen sich der Leiter der DDR-Delegation, Günther Krause, und der Leiter der bundesdeutschen Delegation, Wolfgang Schäuble, auf einen generellen Zeitplan und zentrale Etappen zur Vorbereitung des Beitritts der DDR zur Bundesrepublik nach Artikel 23 des Grundgesetzes. Anfang Juli 1990 sollen die Verhandlungen beginnen.
Auf ministerieller Ebene finden vier Treffen statt, auf denen die zentralen Inhalte des Einigungsvertrages diskutiert werden. Um Detailfragen zu klären, finden zudem parallel ressortspezifische Treffen auf Beamtenebene statt.

  1. Verhandlungsrunde am 6. Juli 1990 im Gebäude des Ministerrates der DDR in Ost-Berlin
  2. Verhandlungsrunde zwischen dem 1. und 3. August 1990 im Gebäude des Ministerrates der DDR in Ost-Berlin
  3. Verhandlungsrunde zwischen dem 20. und 23. August im Bundesministerium für Verkehr in Bonn
  4. Unterzeichnung des Einigungsvertrages am 31. August 1990 im Kronprinzenpalais Unter den Linden in Ost-Berlin

Im Zentrum der ersten Gesprächsrunde am 6. Juli 1990 im Gebäude des Ministerrates der DDR in Ost-Berlin stehen der Termin für die erste gesamtdeutsche Wahl, die Hauptstadtfrage, die Ausrichtung der Arbeit der Treuhandanstalt sowie die Festlegung der Beitrittsmodalitäten. Um die Gespräche weiter zu strukturieren, wird ein Katalog vorläufiger Verhandlungsthemen abgestimmt, der als Leitfaden für die Delegationen dient.

Ab dem 10. Juli 1990 finden die Fachgespräche zwischen den verschiedenen Ressorts statt. Des Weiteren tagt eine Arbeitsgruppe (AG) „Berlin-Fragen“, die sich mit den spezifischen Regelungen der Integration Berlins in den Einigungsvertrag beschäftigt. Beim ersten Treffen der AG am 12. Juli 1990 in Bonn werden die zentralen Verhandlungsthemen festgelegt. Diese umfassen unter anderem:

  • Bildung der neuen Länder Berlin und Brandenburg
  • Klauseln zu den Sonderrechten der Alliierten
  • Bildung eines gemeinsamen Stadtparlamentes
  • Vertretung des Landes Berlin beim Bund
  • Vereinheitlichung des Rechts und der Verwaltung
  • Ausdehnung der Berlinförderung auf die östliche Hälfte der Stadt
  • Hauptstadtfrage und Verlegung des Regierungssitzes nach Berlin
  • Eigentumsrechte der Alliierten und deren Rechtsnachfolge

Zu den besonders strittigen Punkten des Einigungsvertrages gehört die Formulierung der Präambel. Am 17. Juli 1990 präsentiert das Bundesministerium des Inneren einen Entwurf, der kontrovers diskutiert wird. Die Delegationen tauschen verschiedene Vorschläge aus, die immer wieder überarbeitet werden. Besonders strittige Punkte sind:

  • Gewichtung und Reihenfolge von historischen Bezügen und Verantwortlichkeiten sowie zukünftigen politischen Aufgaben des vereinigten Deutschlands
  • Aufnahme der Rechte und Pflichten der Alliierten
  • Erwähnung der kommenden gesamtdeutschen Wahlen
  • Verlagerung von Textpassagen in den Hauptteil

Auch andere gesellschaftliche Gruppen, deren Vorschläge jedoch kaum berücksichtigt werden können, versuchen Einfluss auf die Inhalte des Vertrages zu nehmen. Beispielsweise wird die Forderung des Zentralrats der Juden nach einer expliziten Erwähnung der „zwischen 1933 und 1945 in ihrer Einmaligkeit begangenen Gewalttaten“ und der daraus resultierenden moralischen Verpflichtung gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus von den Verhandlungspartnern nicht aufgenommen.

Parallel finden die ressortspezifischen Gespräche zwischen den Ministerien statt. Die zuständigen Vertreterinnen und Vertreter erstatten regelmäßig Bericht an Günther Krause und den Arbeitsstab Deutsche Einheit, der die Ergebnisse zusammenträgt. Strittige Punkte und auftretende Probleme werden in Übersichten gebündelt und punktuelle Lösungsvorschläge erarbeitet.

Thomas de Maizière, 1990 Aufbau des Amtes des Ministerpräsidenten der DDR und Mitglied der Verhandlungsdelegation für den deutsch-deutschen Einigungsvertrag, zu den Streitpunkten des Einigungsvertrags.

© "Von der Revolution zum Regieren", ein Projekt des Institut für angewandte Geschichte e.V., gefördert von der Bundesstiftung Aufarbeitung, 2018-2019

Krause, Schäuble, Verhandlungen zum EinigungsvertragBundesregierung / Reineke

Die Verhandlungsdelegationen zum Einigungsvertrag treffen sich am 1. August 1990 in Ost-Berlin zur zweiten Verhandlungsrunde. Der Leiter der DDR- Delegation, Günther Krause (l.), begrüßt den Leiter der Delegation aus der Bundesrepublik Wolfgang Schäuble. Im Hintergrund unter anderem (m.) Klaus Kinkel, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz.

Bundesregierung / Reineke
Einigungsvertrag 1990 / BM Schäuble und DDR-PStS Krause. Quelle: Bundesregierung / Reineke

Die beiden Verhandlungsleiter, Wolfgang Schäuble, Bundesminister des Innern (v.l.), und Günther Krause, Parlamentarischer Staatssekretär beim Ministerpräsidenten der DDR (M.), vor der abschließenden Verhandlungsrunde zum Einigungsvertrag am 20. August 1990 vor dem Bundesministerium für Verkehr in Bonn.

Bundesregierung / Reineke
Berlin, Beratungen über Einigungsvertrag. Quellen: Bundesarchiv, Bild 183-1990-0821-014, Fotograf: Bernd Settnik

Lothar de Maizière (4.v.l.) trifft am Vormittag des 21. August 1990 mit den Vorsitzenden der Volkskammerfraktionen zusammen. Bei den Gesprächen geht es um die Abstimmung über die weitere Arbeit des Parlaments, insbesondere die Diskussion der Modalitäten zum Beitritt zum Geltungsbereich des Grundgesetzes.

Bundesregierung, Bild 183-1990-0821-014, Fotograf: Bernd Settnik
Krause, Schäuble, Verhandlungen zum EinigungsvertragBundesregierung / Reineke

Die Verhandlungsdelegationen zum Einigungsvertrag treffen sich am 1. August 1990 in Ost-Berlin zur zweiten Verhandlungsrunde. Der Leiter der DDR- Delegation, Günther Krause (l.), begrüßt den Leiter der Delegation aus der Bundesrepublik Wolfgang Schäuble. Im Hintergrund unter anderem (m.) Klaus Kinkel, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz.

Bundesregierung / Reineke
Einigungsvertrag 1990 / BM Schäuble und DDR-PStS Krause. Quelle: Bundesregierung / Reineke

Die beiden Verhandlungsleiter, Wolfgang Schäuble, Bundesminister des Innern (v.l.), und Günther Krause, Parlamentarischer Staatssekretär beim Ministerpräsidenten der DDR (M.), vor der abschließenden Verhandlungsrunde zum Einigungsvertrag am 20. August 1990 vor dem Bundesministerium für Verkehr in Bonn.

Bundesregierung / Reineke
Berlin, Beratungen über Einigungsvertrag. Quellen: Bundesarchiv, Bild 183-1990-0821-014, Fotograf: Bernd Settnik

Lothar de Maizière (4.v.l.) trifft am Vormittag des 21. August 1990 mit den Vorsitzenden der Volkskammerfraktionen zusammen. Bei den Gesprächen geht es um die Abstimmung über die weitere Arbeit des Parlaments, insbesondere die Diskussion der Modalitäten zum Beitritt zum Geltungsbereich des Grundgesetzes.

Bundesregierung, Bild 183-1990-0821-014, Fotograf: Bernd Settnik
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Vom 1. bis zum 3. August 1990 findet die zweite Verhandlungsrunde zum Einigungsvertrag in Ost-Berlin statt. Auf Basis der Ergebnisse aus den Ressortgesprächen, der Beratungen der AG „Berlin-Fragen“ und den Gesprächen zur Präambel werden die Struktur und zentrale Formulierungen des Vertragstextes erarbeitet. Bis zur dritten Verhandlungsrunde sollen die Ressorts die konkreten Ausformulierungen der Anlagen des Vertrages erörtern. In den fast 1.000 Seiten langen Anlagen werden die zahlreichen Detailfragen und Übergangslösungen für fachspezifische Fragen festgehalten.

Während in den Verhandlungen zwischen den Delegationen ein weitgehender Konsens über die Formulierungen des Vertragsentwurfs erzielt werden kann, spitzen sich die Probleme innerhalb der DDR-Regierung zu. Eine Krise der DDR-Regierungskoalition führt Mitte August 1990 unter anderem zur Entlassung des SPD Finanzministers Walter Romberg. In dessen Folge treten alle anderen SPD-Minister aus der Regierung zurück.

Günther Krause, Staatssekretär im Amt des Ministerpräsidenten, äußert sich zu den Verhandlungen über den Einigungsvertrag.

Berliner Abendschau, 8. August 1990.

Zur letzten Verhandlungsrunde vor der Unterzeichnung des Einigungsvertrages treffen sich die deutsch-deutschen Delegationen zwischen dem 20. und 23. August 1990 in Bonn im Bundesverkehrsministerium.

Bundesregierung / Reineke
Wolfgang Schäuble, Bundesminister des Innern, am 20. August 1990 vor der abschließenden Verhandlungsrunde zum Einigungsvertrag. Quelle: Bundesregierung / Reineke

Zentraler Gegenstand der letzten Gesprächsrunde sind folgende Themenkomplexe:

– Regelung des Schwangerschaftsabbruchs
– Übertragung des bundesdeutschen Rechtes
– Hauptstadtfrage und Regierungssitz
– Finanzverfassung von Bund und Ländern
– Offene Vermögensfragen

Zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs wird eine zweijährige Übergangszeit vereinbart. Die endgültige gesetzliche Festlegung für das gesamte Bundesgebiet wird auf die Zeit nach der ersten gesamtdeutschen Wahl vertagt. Auch in der Hauptstadtfrage einigen sich die Delegationen auf eine Kompromisslösung: Berlin wird im Einigungsvertrag als Hauptstadt festgelegt, während die Entscheidung über den Parlaments- und Regierungssitz später getroffen werden soll. Die von der DDR-Delegation geforderte sofortige Einbeziehung in den Länderfinanzausgleich lehnt Wolfgang Schäuble in den Verhandlungen mit Blick auf die Einrichtung des im Juni 1990 eingerichteten „Fonds Deutsche Einheit“ ab.

Die offenen Vermögensfragen sind Gegenstand zäher Verhandlungen, an deren Ende ebenfalls eine Kompromisslösung steht. Während auf besatzungsrechtlicher Grundlage vor 1949 erfolgte Enteignungen bestehen bleiben, soll später enteigneter Besitz nach dem Prinzip „Rückgabe vor Entschädigung“ behandelt werden. Abschließende Regelungen werden am 23. September 1990 mit dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen – Vermögensgesetz (VermG) in Kraft gesetzt.

Thomas de Maizière, 1990 Aufbau des Amtes des Ministerpräsidenten der DDR und Mitglied der Verhandlungsdelegation für den deutsch-deutschen Einigungsvertrag, zum Machtgefälle beim Einigungsvertrag.

© "Von der Revolution zum Regieren", ein Projekt des Institut für angewandte Geschichte e.V., gefördert von der Bundesstiftung Aufarbeitung, 2018-2019

Günther Krause erläutert die zentralen Diskussionspunkte der Verhandlungen über den Einigungsvertrag.

Bundesstiftung Aufarbeitung, 2015

Der Staatssekretär im Ministerium für Justiz, Reinhard Nissel, erinnert sich an die Verhandlungen zum Einigungsvertrag im August 1990.

Heimatfilm GbR, 2009

Die ehemalige Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth erinnert sich im Interview an die Einbindung der beiden Parlamente in die Verhandlungen um die deutsche Einheit.

Bundesstiftung Aufarbeitung, 2015

Klaus Reichenbach, Minister im Amt des Ministerpräsidenten, schildert seine Eindrücke von den Kontakten zur Bundesregierung während der Verhandlungen zum Einheitsvertrag.

Heimatfilm GbR, 2009

Der Einigungsvertrag

Am Morgen des 31. August 1990 stimmen der DDR-Ministerrat und das Bundeskabinett dem Einigungsvertrag zu. Die Verhandlungsleiter Günther Krause und Wolfgang Schäuble unterschreiben anschließend den Vertrag.

In den folgenden Wochen finden in der Volkskammer Nachverhandlungen statt, z.B. zum weiteren Umgang mit den Akten der Staatssicherheit. Am 20. September 1990 stimmen Volkskammer und Bundestag dem Vertrag zu. Neun Tage später tritt der Vertrag in Kraft. Mit Wirkung vom 3. Oktober 1990 vereinigen sich beide deutsche Staaten zu einem souveränen Staat. Die Teilung ist beendet und die deutsche Einheit vollzogen.

Ministerpräsident Lothar de Maizière erklärt am 31. August 1990 in der DDR-Fernsehsendung "Aktuelle Kamera" die historische Bedeutung des Einigungsvertrages.

Stiftung Deutsches Rundfunkarchiv

Unterzeichnung des Einigungsvertrags 1990. Quelle: Bundesregierung / Lehnartz

Wolfgang Schäuble (l.) und Günther Krause (r.) unterzeichnen im Kronprinzenpalais in Ost-Berlin den Einigungsvertrag. Dieser regelt die Einzelheiten des Beitritts der DDR zur Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990 (M.: DDR-Ministerpräsident Lothar de Maizière).

Bundesregierung / Lehnartz
Zugangsberechtigung zur Unterzeichnungszermonie des Einigungsvertrages.

Zugangsberechtigung zur Unterzeichnungszermonie des Einigungsvertrages.

Privatarchiv Hans-Jürgen Niehof
Berlin, Einigungsvertrag, Schaulustige. Quelle: Bundesarchiv, Bild 183-1990-0831-410, Fotograf: Bernd Settnik

Gegenüber dem Kronprinzenpalais Unter den Linden bringen Jugendliche am 31. August 1990 am Museum für Deutsche Geschichte (heute das Deutsche Historische Museum) eine DDR-Flagge an.

Bundesarchiv, Bild 183-1990-0831-410, Fotograf: Bernd Settnik
Berlin, Transparente zum Einigungsvertrag. Quelle: Bundesarchiv, Bild 183-1990-0920-031, Fotograf: Karl-Heinz Schindler

Während die Volkskammerabgeordneten am 20. September 1990 mehrheitlich den Einigungsvertrag verabschieden, äußern Bürger vor dem Tagungsort des Parlamentes auf Transparenten ihre Auffassungen.

Bundesarchiv, Bild 183-1990-0920-031, Fotograf: Karl-Heinz Schindler
Bundestagssitzung 1990 / Einigungsvertrag. Quelle: Bundesregierung / Lemmerz

In einer Bundestagssitzung am 20. September 1990 findet die zweite und dritte Beratung des Entwurfs des Einigungsvertrages statt. Nach einer fast neunstündigen Debatte billigt der Bundestag den Vertrag mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit.

Bundesregierung / Lemmerz
Bundespräsident von Weizsäcker unterzeichnet den Einigungsvertrag 1990. Quelle: Bundesregierung / Reineke

Bundespräsident Richard von Weizsäcker unterzeichnet am 24. September 1990 den Einigungsvertrag in der Villa Hammerschmidt in Bonn.

Bundesregierung / Reineke
Einigungsvertrag 1990. Quelle: Bundesregierung / Reineke

Der "Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands - Einigungsvertrag".

Bundesregierung / Reineke
Unterzeichnung des Einigungsvertrags 1990. Quelle: Bundesregierung / Lehnartz

Wolfgang Schäuble (l.) und Günther Krause (r.) unterzeichnen im Kronprinzenpalais in Ost-Berlin den Einigungsvertrag. Dieser regelt die Einzelheiten des Beitritts der DDR zur Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990 (M.: DDR-Ministerpräsident Lothar de Maizière).

Bundesregierung / Lehnartz
Zugangsberechtigung zur Unterzeichnungszermonie des Einigungsvertrages.

Zugangsberechtigung zur Unterzeichnungszermonie des Einigungsvertrages.

Privatarchiv Hans-Jürgen Niehof
Berlin, Einigungsvertrag, Schaulustige. Quelle: Bundesarchiv, Bild 183-1990-0831-410, Fotograf: Bernd Settnik

Gegenüber dem Kronprinzenpalais Unter den Linden bringen Jugendliche am 31. August 1990 am Museum für Deutsche Geschichte (heute das Deutsche Historische Museum) eine DDR-Flagge an.

Bundesarchiv, Bild 183-1990-0831-410, Fotograf: Bernd Settnik
Berlin, Transparente zum Einigungsvertrag. Quelle: Bundesarchiv, Bild 183-1990-0920-031, Fotograf: Karl-Heinz Schindler

Während die Volkskammerabgeordneten am 20. September 1990 mehrheitlich den Einigungsvertrag verabschieden, äußern Bürger vor dem Tagungsort des Parlamentes auf Transparenten ihre Auffassungen.

Bundesarchiv, Bild 183-1990-0920-031, Fotograf: Karl-Heinz Schindler
Bundestagssitzung 1990 / Einigungsvertrag. Quelle: Bundesregierung / Lemmerz

In einer Bundestagssitzung am 20. September 1990 findet die zweite und dritte Beratung des Entwurfs des Einigungsvertrages statt. Nach einer fast neunstündigen Debatte billigt der Bundestag den Vertrag mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit.

Bundesregierung / Lemmerz
Bundespräsident von Weizsäcker unterzeichnet den Einigungsvertrag 1990. Quelle: Bundesregierung / Reineke

Bundespräsident Richard von Weizsäcker unterzeichnet am 24. September 1990 den Einigungsvertrag in der Villa Hammerschmidt in Bonn.

Bundesregierung / Reineke
Einigungsvertrag 1990. Quelle: Bundesregierung / Reineke

Der "Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands - Einigungsvertrag".

Bundesregierung / Reineke
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