Berln, Stahlwerker protestieren vor Treuhandanstalt. Quelle: Bundesarchiv, Bild 183-1990-1219-006, Fotograf: Klaus Franke
18.06.1990

Treuhandgesetz wird verabschiedet

Das Treuhandgesetz wird verabschiedet. Die Gründung einer Anstalt zur treuhänderischen Verwaltung des Volkseigentums und die Umwandlung aller Kombinate bzw. volkseigenen Betriebe in Kapitalgesellschaften war bereits unter Ministerpräsident Hans Modrow beschlossen worden. Die Treuhandanstalt konstituiert sich am 16. Juli 1990 und ist in den folgenden Jahren für die Verwaltung, Sanierung, den Verkauf bzw. die Abwicklung von 8.500 Volkseigenen Betrieben der DDR zuständig.