15.06.1990

Gemeinsame Erklärung zur Regelung offener Vermögensfragen

Die beiden deutschen Regierungen veröffentlichen eine gemeinsame Erklärung zur Regelung offener Vermögensfragen. Danach können Enteignungen, die auf besatzungsrechtlicher Basis zwischen 1945 und 1949 vorgenommen wurden, nicht mehr rückgängig gemacht werden. Ansonsten gilt der Grundsatz „Rückgabe vor Entschädigung“: In der DDR enteignetes Grundvermögen wird grundsätzlich dem ehemaligen Eigentümern zurückgeben.