16.05.1990

FONDS DEUTSCHE EINHEIT

Bund und Länder einigen sich in Bonn auf die Schaffung eines Fonds Deutsche Einheit, um die finanzielle Grundausstattung der ostdeutschen Gebietskörperschaften im Zuge der Vereinigung abzusichern. Sein Volumen beträgt zunächst 115 Mrd. DM, von denen 95 Mrd. auf dem Kreditmarkt aufgenommen und 20 Mrd. dem Bundeshaushalt entnommen werden sollen.